Sitzung des Bundesrates am 29. September 2023: Investitionen in Schienenwege, Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung
Am 29. September 2023 geht es im Bundesrat um das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG). Das BSWAG ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.
Mit dem Gesetzentwurf sollen Investitionshemmnisse beseitigt und zukunftsgerichtete, zügige und an den verkehrlichen Erfordernissen ausgerichtete Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur mit dem Ziel einer Steigerung der Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit ermöglicht werden.
Darüber hinaus steht das Gebäudeenergiegesetz, auch bekannt als „Heizungsgesetz“, zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundesrates. Mit dem Gesetz ist beabsichtigt, den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich zu verankern und somit die Dekarbonisierung des Wärmebereichs einzuleiten und schrittweise umzusetzen. Zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045 ist die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu einzubauenden Heizungen ab dem Jahr 2024.
Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt, mit der sich der Bundesrat ebenfalls am 29. September befasst. Mit dem Gesetzentwurf werden die Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. Den Ländern soll die Aufgabe der Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt werden. Eine Delegationsmöglichkeit an die Kommunen ist vorgesehen.
Hier finden Sie die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu.