EU Fördergegenstand

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmenbündel. Diese dürfen ausschließlich folgende Maßnahmenarten enthalten:

  • Städtebauliche Konzepte zur Weiterentwicklung der Innenstädte
    Diese dienen der nachhaltigen Nutzungssteuerung sowie zur Weiterentwicklung, Funktionssicherung und Belebung der Innenstädte. Auch die Fortschreibung oder Teilfortschreibung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten kann bezuschusst werden.
  • Fachkonzepte und Gutachten zur Weiterentwicklung der Innenstädte
    Darunter fallen Konzept und Gutachten zur Verbesserung der Energieeffizienz der Innenstädte, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur und der Aufenthaltsqualität in den Innenstädten, zur Einzelhandelsentwicklung oder zu innovativen Ansätzen für eine lokale Kreislaufwirtschaft in den Innenstädten.
  • Städtebauliches Innenstadtmanagement
    Aufgaben einer lokalen Innenstadt-Task-Force können die Vernetzung, Beratung und Begleitung aller Innenstadtakteure, die Steuerung und Bündelung von Digitalisierungsinitiativen zur Innenstadtstärkung, die aktive Steuerung der Nutzungs- und Funktionsverteilung in der Innenstadt, die architektonische und energetische Beratung der Innenstadtakteure sowie die Verwaltung der Mittel der Förderinitiative umfassen. Es kann auch gemeindliches Personal bezuschusst werden, das diese Aufgaben übernimmt. Siehe hierzu das Merkblatt zur Förderung von Personalkosten.
  • Bauliche, investitionsvorbereitende und investitionsbegleitende Kleinmaßnahmen
    Bezuschusst werden etwa die Aufwertung des öffentlichen Raums durch eine hochwertige Stadtmöblierung und Begrünung, die (energetische) Verbesserung der Beleuchtung im Straßenraum ergänzend zur Funktionsbeleuchtung, der Aufbau mobiler Versorgungs- und Dienstleistungsangebote, die Beseitigung baulicher Barrieren bei Geschäftsflächen, der Einbau von automatischen Eingangstüren und Desinfektionsanlagen.
  • Erstellung lokaler Online-Plattformen als digitaler Zwilling der Innenstadt
    Digitale Zwillinge der Innenstadt können für verwaltungsinterne Prozesse (z.B. Stadtplanung, Wirtschaftsförderung) zur Innenstadtbelebung eingesetzt werden, für Prozesse der Bürgerbeteiligung sowie für Akteure, die öffentlich Leistungen anbieten. Siehe hierzu das Merkblatt zum digitalen Zwilling der Innenstadt.
  • Erstellung eines digitalen Leerstandskatasters der Innenstadt
  • Machbarkeitsstudien, Maßnahmenkonzepte und Vorhabenentwicklungen zur Wiedernutzbarmachung leerstehender Geschäftsflächen, Gebäudeteile oder Gebäude in den Innenstädten
  • vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch die Gemeinde
    Ladenlokale mit einer Mietfläche von bis zu 300 m² können für maximal zwei Jahre durch die Gemeinde zu einem verminderten Mietzins angemietet und zu einer weiter reduzierten Miete an innovative und frequenzbringende Nutzungen (z.B. Start-Ups, Kulturangebote) weitervermietet werden. Beihilferechtliche Regelungen sind zu beachten.
  • bauliche Investitionen für Zwischennutzungen
    Die temporäre Zwischennutzung von leerstehenden Geschäftsflächen oder Brachen ist häufig erst durch kleinere bauliche Anpassungen möglich.