Förderkonditionen

Allgemeines

  • Die EU-Innenstadt-Förderinitiative steht allen bayerischen Städten, Märkten und Gemeinden offen, die mindestens 10.000 Einwohner haben oder deren zentralörtliche Funktion mindestens der eines Mittelzentrums entspricht.
  • Die Gemeinden können die Fördermittel auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung auch an Dritte weitergeben.
  • Der Fördersatz beträgt einheitlich 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 10 Prozent trägt die Gemeinde.
  • Die Belebung von Innenstädten ist eine komplexe Aufgabe, die ein aufeinander abgestimmtes Bündel mehrerer Einzelmaßnahmen erforderlich macht. Aus diesem Grund soll das Mittelkontingent je Gemeinde den Betrag von 250.000 Euro nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
  • Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer ganzheitlichen kommunalen Entwicklungsstrategie. Eine solche Strategie ist beispielsweise ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit querschnittsorientiertem Handlungsansatz, das unter Einbindung der lokalen Akteure erarbeitet wurde.
  • Alle geförderten Maßnahmen müssen bis 30. Juni 2023 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein. Eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums ist ausgeschlossen.
  • Die Umsetzung der EU-Innenstadt-Förderinitiative erfolgt auf Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) in der aktuell gültigen Fassung. Ergänzend dazu hat das StMB Regelungen für die EU-Innenstadt-Förderinitiative erlassen (BMS vom 05. August 2021, Gz. 36-4656.2-10-1).

Projektauswahl

  • Zur Beschränkung des Bewerbungsaufwandes für die Gemeinden erfolgt die Projektauswahl im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens. Hierzu wird ein Projektaufruf durch das StMB veröffentlicht.
  • Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmenbündel erfolgt durch ein Auswahlgremium unter Federführung des StMB. Aus den Projektvorschlägen der Gemeinden werden die Maßnahmenbündel zur Förderung ausgewählt, die am besten mit den Zielen von REACT-EU, den Zielen der EU-Innenstadt-Förderinitiative und mit den Querschnittszielen des EFRE übereinstimmen. Aufgrund der knappen Laufzeit der Förderinitiative wird einer zeitgerechten Projektumsetzung besonderer Stellenwert zugemessen.
  • Für die ausgewählten Maßnahmenbündel reichen die Gemeinden Zuwendungsanträge bei den zuständigen Regierungen ein. Je Maßnahmenbündel wird nur ein Zuwendungsantrag gestellt, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Servicestelle für die Förderabwicklung

  • Zur Entlastung der Gemeinden hat das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eine Servicestelle für die Förderabwicklung eingerichtet. Gemeinden, deren Maßnahmenbündel im Projektauswahlverfahren zur Förderung ausgewählt wurden, steht die Servicestelle bei der Antragstellung, bei Auszahlungsanträgen, der Dokumentation und der Erstellung des Verwendungsnachweises zur Seite. Kontaktinformationen finden Sie hier.