Förderkonditionen

Für die Planung und den Bau von Radwegen im Wald gewährt der Freistaat Bayern im Rahmen der Radoffensive einen Fördersatz in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Staatsforst erfolgt die Finanzierung der Planungs- und Baukosten zu 100 Prozent durch die Staatsbauverwaltung unter der Maßgabe, dass die Kommunen eine Pflegevereinbarung zum laufenden Wegeunterhalt mit den Bayerischen Staatsforsten abschließen. Dazu haben beide Parteien eine Vereinbarung über den Ausbau von Waldwegen für den Radverkehr im Staatswald abgeschlossen. Das Muster für eine solche Pflegevereinbarung sowie die Inhalte der Vereinbarung über den Ausbau von Waldwegen für den Radverkehr erhalten Sie auf Anfrage von den Bayerischen Staatsforsten.

Die Abwicklung des Förderverfahrens erfolgt nach dem allgemeinen Zuwendungsrecht gemäß Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung sowie den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen.

Die förderfähigen Kosten umfassen voraussichtlich auch folgende Leistungen:

  • erforderliche Planungsleistungen Dritter
  • frostsicherer Oberbau mit Frostschutzschicht, Tragschicht und bituminöser oder wassergebundener Decke;
  • Ausbau von Waldwegen für den Radverkehr in der vorhandenen Breite und bei Verbreiterungen bis zum notwendigen Standard für den Radverkehr;
  • verkehrstechnische Ausstattung des ausgebauten Waldweges.

Soweit vorstehend nichts Anderes angegeben ist, ist Ziffer 6 der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) anwendbar.

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht zulässig.

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Es darf auch nicht vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids bzw. vor der etwaigen Einwilligung in den vorzeitigen Vorhabenbeginn in Angriff genommen werden.

Die Radoffensive steht unter Haushaltsvorbehalt.

Einzelheiten werden nach der Projektauswahl mitgeteilt.