Aktuelles

Beim Radverkehr tut sich viel in Deutschland und im Freistaat. Aktuelle Entwicklungen und Initiativen sind hier zusammengestellt.

Radoffensive Bayern – Um die Realisierung von Radinfrastruktur­projekten weiter anzuschieben, wurden die bestehenden Förder­kategorien in der Radoffensive Bayern erweitert und das bisherige Aufruf­verfahren in ein Antrags­verfahren überführt. Die Radoffensive läuft, vorbehaltlich einer Verlängerung, bis Ende 2028.

Neue Leitfäden zum Radverkehr für Kommunen – Zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern wurden neue Leitfäden veröffentlicht, die als wertvolle Unterstützung in der Planung, für den Bau und im Betrieb von Radverkehrs­anlagen dienen. Diese Leit­fäden umfassen Themen wie die Realisierung von Rad­wege­projekten außerorts, Verein­barungs­muster für den gemein­schaft­lichen Rad­wege­bau, die Vergabe von Ingenieur­leistungen, den Rad­wege­bau außerorts und den Betriebs­dienst auf Rad­verkehrs­anlagen. 

Ausbauplan Radschnellverbindungen Bayern – In Bayern sollen in den kommenden Jahren 15 Radschnell­verbindungen mit über 200 Kilometern Länge entstehen. Die geplanten Verbindungen, die sich insbesondere auf die Ballungs­räume München, Nürnberg, Aschaffenburg, Ulm und Freilassing konzentrieren, sind im Ausbau­plan beschrieben. In Bayern haben Rad­schnell­verbindungen in der Regel eine Länge von mindestens 5 Kilometern und weisen ein Potential von mindestens 2.000 Radfahrenden pro Tag auf. Der Ausbauplan Rad­schnell­verbindungen ist im Bayerischen Radgesetz (BayRadG), das am 1. August 2023 verabschiedet wurde, verankert.

„Musterblätter Radverkehr Bayern“ der AGFK Bayern – Die Arbeits­gemeinschaft fahrrad­freundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Staats­ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bayerischen Staats­ministerium des Innern, für Sport und Integration eine Loseblatt­sammlung „Musterblätter Radverkehr Bayern“ entwickelt. Die Muster­blätter zeigen beispielhafte, bauliche Infra­struktur und Markierungen für Radverkehrs­anlagen. Jedes Muster­blatt enthält typische Entwurfs­elemente mit Bemaßung und gibt Hinweise zu den Anwendungs­bereichen und den Besonder­heiten. Ergänzend zu den bestehenden Regel­werken enthalten die Muster­blätter die bereits bekannten Standards und Maße der neuen, in der Abstimmung befindlichen Empfehlungen für Radverkehrs­anlagen (ERA) und des noch nicht veröffentlichten Entwurfs der Richtlinien für die Markierung von Stadt­straßen (Stand 14. Juni 2022) sowie Ergebnisse aus Studien und Veröffentlichungen zum Radverkehr. Es wird empfohlen, dass sich die Planungen von Rad­verkehrs­anlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegeben­heiten an den Muster­blättern orientieren.

Bayerisches Radgesetz beschlossen – Der Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2023 das "Gesetz zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern (Bayerisches Radgesetz – BayRadG)" beschlossen. Es ist am 01. August 2023 in Kraft getreten.

Sonderprogramm "Stadt und Land" bis 2030 verstetigt – Das Bundes­ministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das das Sonder­programm „Stadt und Land“ für besseren Radverkehr in den Kommunen zunächst bis 2030 verstetigt. Nahtlos können weitere Anträge auf Bundes­mittel gestellt werden.  

Plan F - Impulse für die kommunale Fahrradmobilität – Die Intermet­präsenz soll Kommunen bei der Förderung des Radverkehrs durch die Systematisierung von Wissen, Praxis­beispielen und Leit­fäden zur Fahrrad­mobilität unterstützen.

Mehr Geld für kommunale Straßen und Radwege – Gute Nachrichten für Land­kreise, Städte und Gemeinden in Bayern: Die Bayerische Staats­regierung hat die Zuwendungen nach dem Bayerischen Gemeinde­verkehrs­finanzierungs­gesetz (BayGVFG) erhöht. Für Radwege­projekte sind jetzt bis zu 80 % Förderung möglich.