Zentralstelle Radverkehr (BayRadG)
Die Zentralstelle Radverkehr wurde zur Unterstützung von Kommunen im Rahmen der Radoffensive Klimaland Bayern initiiert. Sie wurde am 01.01.2023 gegründet und bei der Landesbaudirektion Bayern (LBD) angesiedelt.
Seit Inkrafttreten des Bayerischen Radgesetzes (BayRadG) am 1. August 2023 ist die Zentralstelle Radverkehr fester Bestandteil der Verkehrspolitik des Freistaates Bayern. Seit 1. Juni 2025 nimmt das Referat Radverkehr der LBD die Aufgaben der Zentralstelle Radverkehr gemäß BayRadG wahr.
Das Referat Radverkehr der LBD unterstützt bayerische Kommunen bei der Realisierung herausgehobener Radverkehrsprojekte und begleitet und berät diese bei Fragestellungen zu Planung, Bau und Betrieb von Radverkehrsinfrastruktur. Als Arbeitshilfen für Kommunen hat es Leitfäden zu unterschiedlichen Themen des Radverkehrs erarbeitet.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt des Referates Radverkehr der LBD ist der Aufbau und die spätere Pflege eines zentralen Radinformationssystems für Bayern (BAYRIS). In diesem soll das Radnetz Bayern abgebildet werden, welches aus dem Radverkehrsnetz Bayern (Alltagsradverkehr) und dem Bayernnetz für Radler (Freizeitradverkehr) besteht. Das Referat Radverkehr pflegt das Radverkehrsnetz Bayern und ist Ansprechpartner für Anfragen zu diesem Netz.
Zudem betreut das Referat Radverkehr der LBD den im Juni 2024 fertiggestellten Ausbauplan für Radschnellverbindungen.