Zentralstelle Radverkehr (BayRadG)

Die Zentralstelle Radverkehr wurde zur Unterstützung von Kommunen im Rahmen der Radoffensive Klimaland Bayern initiiert. Sie wurde am 01.01.2023 gegründet und bei der Landesbaudirektion Bayern (LBD) angesiedelt. 

Seit Inkrafttreten des Bayerischen Radgesetzes (BayRadG) am 1. August 2023 ist die Zentral­stelle Radverkehr fester Bestandteil der Verkehrs­politik des Freistaates Bayern. Seit 1. Juni 2025 nimmt das Referat Radverkehr der LBD die Aufgaben der Zentral­stelle Radverkehr gemäß BayRadG wahr.

Das Referat Radverkehr der LBD unterstützt bayerische Kommunen bei der Realisierung heraus­gehobener Radverkehrs­projekte und begleitet und berät diese bei Frage­stellungen zu Planung, Bau und Betrieb von Radverkehrs­infrastruktur. Als Arbeits­hilfen für Kommunen hat es Leitfäden zu unterschiedlichen Themen des Radverkehrs erarbeitet.

Ein weiterer Aufgaben­schwerpunkt des Referates Radverkehr der LBD ist der Aufbau und die spätere Pflege eines zentralen Rad­informations­systems für Bayern (BAYRIS). In diesem soll das Radnetz Bayern abgebildet werden, welches aus dem Radverkehrsnetz Bayern (Alltags­radverkehr) und dem Bayernnetz für Radler (Freizeit­radverkehr) besteht. Das Referat Radverkehr pflegt das Radverkehrs­netz Bayern und ist Ansprech­partner für Anfragen zu diesem Netz.

Zudem betreut das Referat Radverkehr der LBD den im Juni 2024 fertig­gestellten Ausbauplan für Radschnellverbindungen.