Sonderprogramm Stadt und Land

Der Bund stellt den Ländern durch das Sonder­programm „Stadt und Land“ bis Ende des Jahres 2030 Finanz­hilfen für Investitionen in die Radverkehrs­infrastruktur zur Verfügung.

Mit den Finanzhilfen des Bundes sollen Investitionen der Länder und Kommunen in die Rad­verkehrs­infrastruktur mit Blick auf ein flächen­deckendes Angebot, bevorzugt durch inter­kommunale Maßnahmen, insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung inter­kommunaler Radverkehrs­netze, gefördert werden. Die Investitionen sollen durch die gezielte Verbesserung der Rad­infrastruktur deren Attraktivität und Sicherheit erhöhen und einen Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze sowie zu den Klimaschutz­zielen des Bundes leisten.

Details zur Abwicklung des Programms, Voraus­setzungen für eine Beantragung der Finanz­hilfen, die Förder­tat­bestände im Einzelnen, usw. können der Verwaltungsvereinbarung zum Sonder­programm "Stadt und Land" bzw. ihrem Nachtrag oder der FAQ-Liste entnommen werden. 

Maßnahmen werden mit bis zu 75 % der zuwendungs­fähigen Kosten gefördert. Im Falle finanz­schwacher Kommunen (Stabilisierungs­hilfe­empfänger) sind Förderungen bis zu 90 % möglich. Förder­voraus­setzungen sind u.a., dass die Maß­nahmen ohne finanzielle Beteiligung des Bundes erst zu einem späteren Zeitpunkt oder überhaupt nicht realisiert würden.  

Ausführliche Informationen zum Sonderprogramm "Stadt und Land" sind auf den Internet­seiten des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) veröffentlicht.

Die Ansprechpersonen bei konkreten Förderfragen an den Regierungen (Bewilligungsbehörden) finden sich hier.

FAQ

1. Wofür können die Finanzhilfen im Einzelnen eingesetzt werden?

2. Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

3. Wie erfolgt die Abwicklung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ in Bayern und wer ist meine Ansprechperson?

4. Wer ist antragsberechtigt?

5. Wie sind die Fördersätze ausgestaltet?

6. Wann ist eine Gemeinde als finanzschwach einzustufen?

7. Welche Fristen sind zu beachten?

8. Welche Kosten sind zuwendungsfähig?

9. Gibt es eine Bagatellgrenze?

10. Können die Finanzhilfen auch nach Ablauf des Förderprogramms bereitgestellt werden?

11. Können bereits geplante Maßnahmen gefördert werden?

12. Was ist bei der Förderung von Radverkehrskonzepten zu beachten und was bei Potentialanalysten und Machbarkeitsstudien?

13. Wann und in welcher Höhe können Fahrradabstellanlagen gefördert werden?

14. Können Radschnellwege im Sonderprogramm „Stadt und Land“ gefördert werden?

15. Können selbständige Radwege gefördert werden?

16. Kann der Bau eines Geh- und Radweges in Sonderbaulast gefördert werden?

17. Können touristische Radwege gefördert werden?

18. Können gemeinsame Geh- und Radwege gefördert werden?

19. Kann der Ausbau von landwirtschaftlichen Wegen für den Radverkehr (im Mischverkehr) gefördert werden?

20. Werden Radwege in wassergebundener Decke gefördert?

21. Sind Mehrbreiten von Radwegen förderfähig?

22. Können die Beleuchtung von Radwegen und die wegweisende Beschilderung gefördert werden?

23. Muss der Straßenbaulastträger bei den geförderten Maßnahmen dauerhaft Winterdienst leisten?

24. Muss immer ein Sicherheitsaudit durchgeführt werden?

25. Ist für jede Maßnahme ein Radverkehrskonzept erforderlich?

26. Ab welchem Zeitpunkt ist eine Antragstellung möglich?

27. Wo ist der Förderantrag zu stellen und wie läuft das Zuwendungsverfahren ab?

28. Welche Unterlagen sind erforderlich?

29. Wie viele Ausfertigungen der Antragsunterlagen sind einzureichen?

30. Wie erfolgen Öffentlichkeitswirksamkeit und die Kennzeichnung von bedeutenden Vorhaben?