Leitfäden Radverkehr
Das Referat Radverkehr der Landesbaudirektion Bayern, welches seit 1. Juni 2025 die Aufgaben der Zentralstelle Radverkehr gemäß Bayerischem Radgesetz (BayRadG) wahrnimmt, stellt zur Unterstützung von Kommunen Leitfäden zu unterschiedlichen Themenbereichen des Radverkehrs zur Verfügung. Diese können als Arbeitshilfen und zur Orientierung bei Planung, Bau und Betrieb von Radverkehrsinfrastruktur herangezogen werden.