Mehr Parkplätze für Carsharing-Autos

München, 03.09.2018

Neuregelung im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz seit 1. September 2018 in Kraft

  • Städte und Gemeinden bekommen Rechtssicherheit beim Carsharing
  • Städte und Gemeinden können nun selbst entscheiden über Bedarf für Carsharing-Flächen

+++ Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz wird modernisiert. Seit 1. September 2018 regelt das Gesetz das Carsharing neu. Kommunen können jetzt ihre Carsharing-Angebote besser ausbauen. +++

„Bayerische Kommunen besitzen dank der Neuregelung mehr Planungsfreiheit für Parkplätze von Carsharing-Autos im öffentlichen Raum“, freut sich Bayerns Verkehrsministerin Ilse Aigner. Bisher war das stationsbasierte Carsharing nur an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, wie zum Beispiel dem Mittleren Ring in München, erlaubt, nicht aber an Kommunal- oder Staatsstraßen. „Die bayerischen Straßen nun für stationsbasierte Carsharing-Angebote zu öffnen, ist dringend nötig. Damit können ÖPNV und Carsharing in der Stadt und auf dem Land in Zukunft vernetzt werden. Ich sehe darin eine klare Stärkung der Verkehrsberuhigung in Ballungsräumen und Innenstädten“, so Aigner.

Durch eine Vernetzung der Angebote soll auch der öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden. Folgekosten kommen dabei nicht auf die Gemeinden zu, da Gemeinden von den Anbietern wiederum Gebühren dafür verlangen können. Eine Refinanzierung ist somit gesichert.