Schritte zum eigenen Heim
Der Bau eines Eigenheims stellt oftmals eine große Herausforderung dar. Es sind viele Entscheidungen zu treffen, die langfristige, auch finanzielle Auswirkungen haben. Andererseits identifizieren sich die Menschen mit keiner anderen Investition mehr als mit ihrem eigenen Heim.
Fördermöglichkeiten
Der Staat will möglichst vielen Haushalten die Bildung von Wohneigentum ermöglichen. Daher unterstützt er in gewissen Einkommenskategorien den Erwerb von Eigentum zu Wohnzwecken. Unter welchen Voraussetzungen eine staatliche Förderung in Betracht kommt, können Sie auf unserer Themenseite Förderung in Erfahrung bringen.
Bebaubarkeit des Grundstücks
Es gestaltet sich nicht immer einfach, ein bebaubares Grundstück zu finden, das den eigenen Vorstellungen und den baurechtlichen Anforderungen gerecht wird.
Wo etwas gebaut werden kann, richtet sich nach den bauplanungsrechtlichen Vorgaben. Wie gebaut werden muss, ergibt sich aus den bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Daneben können auch andere Rechtsvorschriften eine Rolle spielen (zum Beispiel Straßenrecht, Naturschutzrecht, Denkmalschutzrecht). Bei der Frage, welche Vorschriften in Ihrem Fall einschlägig sind, erhalten Sie fachkundige Beratung durch die Gemeinde und die Bauaufsichtsbehörde vor Ort.
Schließlich muss das Baugrundstück ausreichend erschlossen sein. Dazu gehören
- Anschluss an das öffentliche Straßennetz,
- Wasserversorgung,
- ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung und
- Anschluss an das Energieversorgungsnetz.
Um sicherzugehen, dass Ihr Grundstück bebaubar ist, können Sie einen Antrag auf Vorbescheid stellen.
Planung
Wenn Sie die ersten Hürden erfolgreich genommen haben, können Sie damit beginnen, Ihr Eigenheim zu planen. Nun gilt es, die bestehenden baurechtlichen Vorgaben mit Ihren Vorstellungen unter einen Hut zu bringen. Dabei ist ein gehöriges Maß an "Entwicklungsarbeit" zu leisten, bei der Sie Ihr Entwurfsverfasser fachkundig begleiten kann. Mit Hilfe dieser Planung können Sie erstmals nachvollziehen, wie Ihr Eigenheim später aussehen und auf andere wirken wird. Die Faustregel besagt: Je besser die Planung, desto weniger Probleme und Rückfragen ergeben sich im weiteren Verfahren und bei der Bauausführung.
Ihr Entwurfsverfasser stellt für Sie die Bauvorlagen zusammen, die Sie benötigen, um einen Bauantrag einzureichen. Die zu verwendenen Bauantragsformulare werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vorgegeben. Nähere Informationen finden Sie bei unseren Bauantragsformularen. Inzwischen bieten viele Bauaufsichtsbehörden auch den Digitalen Bauantrag an, bei dem die Einreichung obligatorisch durch Ihren Entwurfsverfasser erfolgt.