Barrierefrei gestaltete Kreuzung mit Darstellung der einzelnen Elemente eines Blindenleitsystems aus taktilen Bodenelementen - Richtungs-, Sperr- und Aufmerksamkeitsfelder, Leit- und Auffindestreifen
© Fa. LithonPlus, Standort Retzbach

Barrierefreie Mobilität

Verkehrsmittel des öffentlichen Verkehrs sollen für alle Menschen einfach zugänglich und nutzbar sein, auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Barrierefreiheit betrifft damit nicht nur Verkehrsanlagen und den Zugang zu Bussen und Bahnen, sondern beispielsweise auch Verkehrsinformationssysteme.

Zugänglichkeit

Barrierefreiheit bedeutet an erster Stelle die stufenfreie Erreichbarkeit von Verkehrsmitteln. Dies setzt eine barrierefreie Gestaltung der Verkehrsanlagen voraus. Bahnsteige müssen ebenerdig erreichbar sein, der Einstieg in das Verkehrsmittel soll auf gleicher Höhe liegen. Fahrzeuge und Bahnsteige müssen daher aufeinander abgestimmt werden. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit gehen allerdings noch weiter. Taktile Leitstreifen im Fußbodenbelag sollen sehbehinderten Menschen die Orientierung erleichtern. Informationen sollen gleichzeitig akustisch und optisch übermittelt werden.

Eisenbahn, U-Bahn, Bus und Straßenbahn

Wenn der Freistaat Bayern als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs Verkehrsleistungen im Regional- oder S-Bahn-Verkehr beauftragt, sind damit stets genaue Anforderungen an die Einstiegshöhe der Fahrzeuge verbunden. Allerdings weisen bei weitem noch nicht alle Bahnhöfe und Haltepunkte die entsprechenden Bahnsteighöhen auf oder sind barrierefrei erreichbar. Gemäß Grundgesetz ist der Bund für den Erhalt und den Ausbau der DB-Infrastruktur zuständig und damit auch für den barrierefreien Ausbau der DB-Stationen. Um das Tempo beim barrierefreien Ausbau der Bahnstationen zu erhöhen, stellt der Freistaat erhebliche Mittel zur Verfügung.

Wie im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, sollen bis zum Jahr 2028 insgesamt 100 weitere barrierefreie Stationen geschaffen werden. Das „Bayerische Aktionsprogramm für barrierefreie Stationen“ umfasst die Realisierung von Maßnahmen mit bereits laufender Planung, die Umsetzung neuer Projekte sowie die Schaffung eines Planungsvorrats. Der Freistaat investiert im Rahmen des Aktionsprogramms rund 100 Millionen Euro.

Der allgemeine Öffentliche Personennahverkehr, insbesondere U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen, steht im Verantwortungsbereich der Landkreise und Städte. Gleichwohl ist die Barrierefreiheit in den Förderprogrammen des Freistaats fest verankert. Beispielsweise werden der barrierefreie Ausbau von Haltestellen, die Beschaffung neuer, barrierefreier Fahrzeuge oder die Installierung moderner Informationsmedien staatlich bezuschusst. So fördern wir die Anschaffung barrierefreier Klimabusse mit jährlich über 30 Millionen Euro. 

Straßen und Verkehrsanlagen

Bei der Realisierung von Bundes- und Staatsstraßen werden die Ziele der Barrierefreiheit seit Jahren planerisch und baulich berücksichtigt. Die Barrierefreiheit ist auch bei der Förderung von kommunalen Straßen- und Brückenbauvorhaben fest verankert. Ihre möglichst weitreichende Berücksichtigung bei der Vorhabenplanung sowie eine Anhörung der örtlich zuständigen Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderung sind Voraussetzung für eine Förderung. Damit Menschen mit sensorischen und motorischen Einschränkungen möglichst selbständig am öffentlichen Leben teilhaben können, sind barrierefreie Verkehrsanlagen von großer Bedeutung. Barrierefreies Bauen bedeutet dabei mehr, als nur 'rollstuhlgerecht' zu bauen. Es müssen ganz unterschiedliche Arten von Behinderungen oder Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Das betrifft zum Beispiel die Wahl von taktilen Bodenelementen, um ein Leitsystem für Sehbehinderte zu schaffen. Dabei erhält der Sehbehinderte durch die Art der Oberflächenbeschaffenheit die erforderlichen Informationen für eine sichere Orientierung. Rippen- und Noppenstrukturen sind hier wesentliche Elemente.

An Knotenpunkten oder Bushaltestellen erfolgt die Führung durch Aufmerksamkeits-, Richtungs- oder Sperrfelder. Diese sind über Leit- und Auffindestreifen miteinander verbunden. Straßenübergänge und Ampeln werden möglichst so gestaltet, dass sie leichter durch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Umrüstungen bestehender Straßen und Verkehrsanlagen sollen weiterhin im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vorangetrieben werden.

'Gestalten für alle' bei Verkehrsanlagen

Für die Planer im Straßenbau bedeutet 'Gestalten für alle' eine sensible Anwendung des bestehenden Regelwerks im Hinblick auf die Bedürfnisse behinderter oder älterer Verkehrsteilnehmer - ob als Autofahrer, als Radfahrer oder als Fußgänger. Es gilt, Lösungen zu finden, die den teils gegenläufigen Anforderungen mobil eingeschränkter oder sehbehinderter Menschen in ausreichendem Maße gerecht werden. Steigungen von Geh- und Radwegen, Bordsteinhöhen an Querungsstellen, Bodenindikatoren für ein durchgängiges Blindenleitsystem, aber auch Schriftgrößen der Beschilderung und die Länge von Grünphasen an Lichtsignalanlagen sind Entwurfsdetails, die hierbei besonders im Fokus stehen.

Für die sichere Querung von Fahrbahnen werden Mittelinseln eingebaut. Besondere Bedeutung hat auch die Wahl der richtigen Bordsteinhöhe. Für Rollstuhlfahrer soll sie möglichst gering sein, Sehbehinderte brauchen dagegen mindestens eine Höhe von drei Zentimetern für das Ertasten mit dem Blindenstock. Deshalb sollen bei ausreichender Breite der Querungsstelle getrennte Bereiche für sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer vorgesehen werden. Bei Ampeln muss auf ausreichend lange Grünphasen geachtet werden. Verkehrsschilder müssen gut erkennbar und lesbar sein.

Bei der Planung von Verkehrsanlagen sind viele unterschiedliche und teils widersprüchliche Zwangspunkte zu beachten und gegeneinander abzuwägen. Die Belange der Barrierefreiheit sind in das technische Regelwerk des Straßenbaus integriert. Darüber hinaus gibt es spezielle DIN-Normen, wie beispielsweise die DIN 18040 Teil 3 für Verkehrsanlagen oder die DIN 32984 für Bodenindikatoren im öffentlichen Raum. Dabei kommt es darauf an, dass der Planer das Regelwerk hinsichtlich der Barrierefreiheit sehr sensibel anwendet. Als Maßnahme zur Qualitätssicherung führen wir deshalb bei der Planung und beim Bau von Verkehrsanlagen ein Audit der Barrierefreiheit durch. Als öffentlicher Bauherr sehen wir uns hier in einer besonderen Vorbildfunktion.