Vorschriften und Rundschreiben im Bauplanungsrecht
Die bauplanungsrechtlichen Vorschriften sind im Wesentlichen im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthalten.
Am 23.06.2021 ist das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) in Kraft getreten. Zentrales Anliegen des Gesetzes ist es, die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens zu unterstützen. Hierzu sieht das Gesetz, aufbauend auf den Empfehlungen der „Kommission für Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission), Änderungen des BauGB und der BauNVO vor. Die umfangreichen Neuregelungen werden im Mustereinführungserlass der Fachkommission Städtebau vom 14./30. September 2021 eingehend erläutert. Zu den Novellen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung von 2004, 2007 und 2013 wurden Hinweise und Erläuterungen veröffentlicht.
Mir Urteil vom 18. Juli 2023 (Az.: 4 CN 3.22) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 13b BauGB wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht mehr angewendet werden darf. Dazu wurden mit Rundschreiben vom 04.08.2023 vorläufige Hinweise für den Umgang mit der Entscheidung gegeben.
Rundschreiben
Die Rundschreiben richten sich an die Behörden, die mit dem Vollzug der Vorschriften befasst sind. Sie sollen den Umgang mit den bauplanungsrechtlichen Anforderungen erleichtern und einen einheitlichen Vollzug der Vorschriften gewährleisten.
Mit dem Einführungsschreiben vom 15.12.2021 wird der Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft - Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" zur eigenverantwortlichen Anwendung empfohlen. Er dient als Orientierungshilfe für eine fachlich und rechtlich abgesicherte, aber auch zügige Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung.
Das Rundschreiben vom 12.10.2021 thematisiert diverse Neuregelungen im BauGB und in der BauNVO, die im Jahr 2021 in Kraft getreten sind, insbesondere das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland. Mit dem Rundschreiben wurde der Mustereinführungserlass der Fachkommission Städtebau vom 14./30. September 2021 zur Anwendung eingeführt.
Weitere Veröffentlichungen befassen sich mit der Energiewende und den erneuerbaren Energien.
- Mit dem Rundschreiben vom 15.02.2022 wurden die Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Behandlung von Biomasseanlagen (Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) aktualisiert und zusammengefasst.
- Das Rundschreiben vom 10.12.2021 gibt umfassende Hinweise zur baurechtlichen und landesplanerischen Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
- Mit Rundschreiben vom 24.03.2023 wurde über den aktuellen Stand zum Bayerischen Windenergieerlass und zur Themenplattform Windenergie informiert. Zugleich wurden aktualisierte Hinweise u.a. zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Zusammenhang mit den Änderungen der Art. 82 ff. BayBO und der Einführung des Wind-an-Land-Gesetzes übersandt. Die Themenplattform Windenergie finden Sie unter: https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/themenplattform_windenergie.
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Mit dem Einführungsschreiben vom 27.07.2023 wird die Arbeitshilfe zum Vollzug des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz), beschlossen durch die Fachkommission Städtebau und den Ausschuss für Recht und Verfahren der Ministerkonferenz für Raumordnung, zur Anwendung eingeführt.
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Für Fragen betreffend die Bauleitplanung für Windenergieanlagen stellt das aktualisierte Merkblatt Bauleitplanung für Windenergieanlagen vom 05.09.2023 die wesentlichen Informationen für Städte und Gemeinden, Planerinnen und Planer, Projektträger sowie Bürgerinnen und Bürger zusammen.
Über den Energie-Atlas Bayern stellt die Bayerische Staatsregierung hierzu im Übrigen umfangreiche Hinweise zur Verfügung.
Das Rundschreiben vom 27.07.2021 hat explizit die Thematik "Klimasensibler Umgang mit Niederschlagswasser in der Bauleitplanung" zum Inhalt und geht hierbei insbesondere auf klimabezogene Festsetzungen in Bebauungsplänen betreffend den Umgang mit Niederschlagswasser (u. a. "Zisternenpflicht") und die Ermittlung der Grundfläche in Bezug auf "Steingärten/Schotterflächen" ein.
Zu Fragen des Bauens im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wurde im Jahr 2021 die Gemeinsame Bekanntmachung von den Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz überarbeitet. Die Bekanntmachung wurde unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung aktualisiert, auch um dem fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Der Praxis sollen weiterhin für häufig auftretende Fragestellungen praktikable Leitlinien vermittelt werden, ohne dabei Spielräume für die sachgerechte Behandlung des Einzelfalls unnötig einzuschränken.
Ein weiteres bauplanungsrechtliches Thema des Jahres 2021 war die Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG). Durch das PlanSiG vom 20.05.2020 wurden aufgrund der Kontaktbeschränkungen während der COVID-19-Pandemie die Nutzungsmöglichkeiten des Internets auch in Bezug auf das Baugesetzbuch (insbesondere für ortsübliche und öffentliche Bekanntmachungen) ausgeweitet, um sicherzustellen, dass es auch während der Pandemie nicht zu Verfahrensverzögerungen kommt. Zunächst waren die Regelungen des PlanSiG bis zum 31.03.2021 befristet. Aufgrund der Fortdauer der COVID-19-Pandemie hat der Deutsche Bundestag am 25.02.2021 das „Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften“ beschlossen, welches am 25.03.2021 in Kraft getreten ist. Die befristeten Regelungen sind nunmehr bis zum Ablauf des 31.12.2022 verlängert. Das PlanSiG tritt entsprechend mit Ablauf des 30.09.2027 außer Kraft. Einzelheiten zum PlanSiG sind unseren beiden Rundschreiben vom 08.06.2020 und vom 31.03.2021 zu entnehmen.
Mit Hochwasserschutz befasst sich das Rundschreiben vom 08.08.2019. Darin wird die Handlungsanleitung für den Einsatz rechtlicher und technischer Instrumente zum Hochwasserschutz in der Bauleitplanung der Fachkommission Städtebau der ARGEBAU in der Fassung vom 26.11.2018 zur Anwendung empfohlen. Die Handlungsanleitung war unter Berücksichtigung des Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von "Verfahren des Hochwasserschutzes" vom 30.06.2017 in Abstimmung mit der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) fortgeschrieben worden, die wesentlichen Änderungen werden im Rundschreiben kompakt beschrieben. Dem Rundschreiben ist zudem eine neue Arbeitshilfe "Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung" der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Umwelt und Verbraucherschutz beigefügt, die Gemeinden als Unterstützung bei der Ermittlung und Abwägung möglicher Hochwasser- und Starkregenrisiken dienen soll. Sie wurde möglichst praxisorientiert ausgestaltet und soll insbesondere auch denjenigen kommunalen Stellen und Planern Orientierung vermitteln, die nicht über fundierte Vorkenntnisse in dieser Materie verfügen. Ein wesentliches Anliegen der Arbeitshilfe ist es, Gemeinden und Planungsbüros für die Belange des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements zu sensibilisieren und in die Lage zu versetzen, die für die jeweilige Planung wesentlichen Fragen zu formulieren.
Unter Vorstellung typischer Fallkonstellationen ebenso wie allgemeiner Ausführungen gibt das Rundschreiben zum Lärmschutz in der Bauleitplanung Hinweise zum Umgang mit diesem wichtigen Thema.