Straßenrecht
Das Bundesfernstraßengesetz befasst sich mit den Rechtsverhältnissen an Bundesstraßen und Bundesautobahnen, für alle anderen Straßen ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz maßgeblich. Folgende Themen werden näher erläutert:
- Planfeststellungsverfahren
Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren sind besondere förmliche Genehmigungsverfahren, in denen die Regierung (Planfeststellungsbehörde) über die Zulässigkeit geplanter Straßenbauvorhaben (Bau neuer beziehungsweise Änderung bestehender Straßen) unter Abwägung der im Einzelfall betroffenen privaten und öffentlichen Belange sowie unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen entscheidet.
- Sondernutzung an Straßen
Wer öffentliche Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für seine eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen will, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
- Straßenbeleuchtung
Nach Artikel 51 Absatz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz haben die Gemeinden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht) hierzu verpflichtet sind.
- Straßenbenennung und Hausnummerierung
Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Sie gewährleisten – neben den Notfalleinsätzen der Hilfsdienste – den wirkungsvollen Einsatz von Feuerwehren und Polizei, dienen der Postzustellung und erleichtern den privaten Besuchsverkehr. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.
- Zusammenstellung Strassenklassen und Zuständigkeiten
Aus der Zusammenstellung der verschiedenen Straßenklassen folgt, wer für Fragen im Zusammenhang mit dem Bau und Unterhalt der Straße zuständig ist.
- Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Gemeinden. Zur Deckung der mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst verbundenen Kosten können von den Gemeinden Gebühren erhoben werden.
- Winterdienst
Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter den Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.
- Leitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger
Der Leitfaden gibt den betroffenen Behörden Hinweise für die Beseitigung von Kraftfahrzeugen, die verbotswidrig auf öffentlichen Straßen oder sonst auf allgemein zugänglichen Grundstücken abgestellt worden sind. Er ermöglicht ein praxistaugliches Vorgehen und Zusammenwirken aller befassten Behörden.