
Bayern barrierefrei
Ministerpräsident Seehofer hat in seiner Regierungserklärung im November 2013 das Ziel vorgegeben, Bayern im öffentlichen Raum und im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei zu gestalten. Zur Umsetzung dieses Ziels haben alle Ressorts der Bayerischen Staatsregierung unter der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ein Grundkonzept 'Bayern barrierefrei' erarbeitet. Aus diesem Grundkonzept wurden drei Handlungsfelder priorisiert und im Juli 2014 vom Ministerrat beschlossen. Sie umfassen die Bereiche Mobilität (ÖPNV und Bahnhöfe), Bildung (Kinderbetreuung und Schulen) sowie staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind. 2017 kamen drei weitere Handlungsfelder hinzu: Information und Kommunikation, Fortbildung der Beschäftigten im staatlichen Bereich, sowie Gesundheit. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bringt sich in den Handlungsfeldern Mobilität sowie öffentlich zugängliche Staatsgebäude ein. Außerdem hat es das Modellvorhaben 'Die barrierefreie Gemeinde' gestartet.
Handlungsfeld 'Mobilität'
Elementare Grundvoraussetzung für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist Mobilität. Dies gilt insbesondere für die Teilhabe am Arbeitsleben, letztlich aber für jeden Lebensbereich. Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen möchten ihre Wege möglichst ohne fremde Hilfe bewältigen können. Daher muss die komplette Wegekette auf ihre Bedürfnisse hin ausgerichtet werden. Die demografisch bedingte Zunahme von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Alter erhöht die Bedeutung des Themas barrierefreie Mobilität. So hat eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) im Jahr 2018 ergeben, dass die Anzahl mobilitätseingeschränkter Reisender auf deutschen Flughäfen überproportional zu den Gesamtreisenden gestiegen ist. Ursache hierfür ist der demographische Wandel. Es zeigte sich aber auch, dass die mobilitätseingeschränkten Reisenden mit den Serviceleistungen der Flughäfen sehr zufrieden sind.
Barrierefreiheit von Bahnhöfen ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung, um allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten, die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu ermöglichen. Gemäß Grundgesetz ist allerdings der Bund für den Erhalt und den Ausbau der DB-Infrastruktur zuständig und damit auch für den barrierefreien Ausbau der DB-Stationen. Tatsächlich kommt er seiner Aufgabe nicht ausreichend nach – aktuell ist gerade die Hälfte der über 1.000 Stationen in Bayern barrierefrei. Aus diesem Grund engagiert sich der Freistaat schon seit Jahren finanziell freiwillig, um das Tempo zu erhöhen. Der Freistaat weitet dies noch aus und wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bis zum Jahr 2028 insgesamt 100 weitere barrierefreie Stationen schaffen. In die Umsetzung des „Bayerischen Aktionsprogramms für barrierefreie Stationen“ mit 24 Stationen als neue Projekte investiert der Freistaat 100 Millionen Euro. Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen ist die Deutsche Bahn AG.
Für die Förderung von Klimabussen im ÖPNV stehen jährlich über 30 Millionen Euro bereit. Damit kann die Neubeschaffung von mehr als 400 barrierefreien Linienbussen gefördert werden. Zuwendungsfähig sind dabei ausschließlich Omnibusse, die mit Rampe (Niederflurbus) oder Hublift (Hochflurbus) versehen und mit geeigneten optischen und akustischen Informationseinrichtungen ausgestattet sind.
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft hat den Auftrag, eine Auskunft zur Barrierefreiheit von Reiseketten umzusetzen. Hierfür wurden insbesondere Daten an den rund 45.000 Bahn- und Busstationen in Bayern erhoben, die in die Mobilitätsplattform Bayern mit dem Hintergrundsystem DEFAS und der MoBY-App integriert werden. Die Erweiterung des Verbindungsroutings auf Basis dieser Daten ist in Arbeit.
Handlungsfeld 'Staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind'
Im Programm „Bayern Barrierefrei“ wurden die staatlichen Gebäude mit Publikumsverkehr (z.B. Finanzämter, staatliche Museen) in einem eigenen Handlungsfeld priorisiert: Der Fokus liegt hier vor allem auf der Zuwegung und dem Eingangs-/Zugangsbereich sowie dem Vorhandensein eines barrierefreien Stellplatzes und eines barrierefreien Sanitärraums. Ein Großteil der Gebäude mit Publikumsverkehr erfüllt die genannten Aspekte mittlerweile, soweit dies möglich ist.
Darüber hinaus wird die barrierefreie Nutzbarkeit in den Blick genommen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen die in den staatlichen Gebäuden angebotenen Dienstleistungen eigenständig in Anspruch nehmen können. Hierfür werden eigens Konzepte erstellt und umgesetzt, die vor allem mit organisatorischen Maßnahmen kurzfristige Lösungen ermöglichen.
Modellvorhaben 'Die barrierefreie Gemeinde'
Der öffentliche Raum befindet sich überwiegend in der Verantwortung der Städte und Gemeinden. Um eine möglichst große Breitenwirkung von 'Bayern barrierefrei' zu erreichen, will der Freistaat den bayerischen Kommunen Hilfestellungen zur barrierefreien Umgestaltung des öffentlichen Raums und des ÖPNV geben.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat daher im Juli 2014 in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Modellphase mit 16 Städten und Gemeinden aus ganz Bayern gestartet. Die Kommunen haben bis Anfang 2015 kommunale Aktionspläne erarbeitet. Die Modellphase wurde mit Unterstützung einer wissenschaftlichen Begleitforschung ausgewertet. Die Ergebnisse und Erkenntnisse der Modellphase wurden in einem Leitfaden und einem Werkbericht für allen bayerischen Städte und Gemeinden zusammengefasst. Weitere Informationen zum Modellvorhaben 'Die barrierefreie Gemeinde'.
Mit Unterstützung der Städtebauförderung werden viele Maßnahmen, welche im Rahmen des Modellvorhabens ermittelt wurden, sukzessiv umgesetzt. Sie wirken beispielgebend für andere Kommunen.