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Planungshilfen für die Bauleitplanung

Gemäß Artikel 28 Grundgesetz (GG) und Artikel 83 Bayerische Verfassung (BV) ist die Ortsplanung Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Entsprechend entscheiden sie eigenständig über die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet. Um die Siedlungsentwicklung strategisch anzugehen und nachhaltig zu gestalten, stehen den Gemeinden zahlreiche informelle und formelle Planungsinstrumente zur Verfügung.

Die Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) stellt eines der wichtigsten formellen Instrumente dar, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu steuern. Hierzu sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die wesentlichen gesetzlichen Regelungen enthalten.

Zur fachlichen Unterstützung der bayerischen Gemeinden geben die Planungshilfen für die Bauleitplanung des Bauministeriums aktuelle und praxisorientierte Hinweise für die Ausarbeitung und Aufstellung der Bauleitpläne. Das etablierte und bewährte Nachschlagewerk soll darüber hinaus die Mitwirkung der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung erleichtern und zur Beschleunigung des Aufstellungsverfahrens beitragen.

Seit 2025 stehen die Planungshilfen als rein digitales Nachschlagewerk online auf einer anwenderfreundlichen Website zur Verfügung. Diese ermöglicht den Nutzenden ein zeitgemäßes Arbeiten und erleichtert durch eine leistungsstarke Suche die Auffindbarkeit von Themen und Kapiteln – digital, übersichtlich und intuitiv.

Hier geht es direkt zum Onlinetool: www.planungshilfen.bayern.de