Fluglärm
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Fluglärm – Lärmschutzbereiche an Bayerns Flughäfen

Um die Anwohner von Flughäfen vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen durch Fluglärm zu schützen, hat der Deutsche Bundestag 1971 das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) verabschiedet. Auf der Grundlage des Gesetzes in seiner neuen Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 ist für bestimmte Flugplätze ein Lärmschutzbereich neu beziehungsweise erstmalig festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt durch Rechtsverordnung der Landesregierung. Lärmschutzbereiche nach dem alten Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 werden durch die Neufestsetzung ersetzt.

Mit dem Erlass des geltenden Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm wurden insbesondere ein überarbeitetes Berechnungsverfahren eingeführt und die Grenzwerte der Schutzzonen auf Grundlage der lärmmedizinischen Erkenntnisse abgesenkt. Weiterhin definiert das Gesetz nunmehr drei Schutzzonen innerhalb eines Lärmschutzbereichs; zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht.

Der Lärmschutzbereich umfasst hierbei das Gebiet außerhalb des Flugplatzgeländes. Für diese Schutzzonen regelt das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Bauverbote beziehungsweise Nutzungsbeschränkungen sowie gegebenenfalls die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Entschädigung bei Bauverboten und Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs. Ansprechpartner und zuständige Behörde für diese Vollzugsaufgaben sind in Bayern die

  • Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben
  • Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie die Oberpfalz.

Verkehrsflughafen Memmingen

Der Lärmschutzbereich des Verkehrsflughafens Memmingen wurde erstmals mit Verordnung vom 6. November 2012 festgesetzt. Aufgrund einer wesentlichen baulichen Erweiterung des Verkehrsflughafens Memmingen (Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 1. März 2013) wurde der Lärmschutzbereich nach dem FluLärmG neu festgesetzt. Die Verordnung über die Änderung der Fluglärmschutzverordnung Memmingen ist am 01. Oktober 2022 in Kraft getreten.

Der Lärmschutzbereich besteht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 FluLärmG aus zwei Schutzzonen für den Tag und einer Schutzzone für die Nacht.

Die Schutzzonen sind in drei Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Sie sind beim Vermessungsamt Memmingen, Bismarckstraße 1, 87700 Memmingen, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeit archivmäßig gesichert niedergelegt.

Militärischer Flugplatz Neuburg a. d. Donau

Die Fluglärmschutzverordnung Neuburg ist am 1. Juni 2013 in Kraft getreten. Der Lärmschutzbereich gliedert sich in drei Schutzzonen, die Tag-Schutzzone 1, die Tag-Schutzzone 2 und die Nacht-Schutzzone.

Die Schutzzonen sind in drei Übersichtskarten im Maßstab 1:50.000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Sie sind beim Vermessungsamt Ingolstadt, Rechbergstraße 8, 85049 Ingolstadt, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeit archivmäßig gesichert niedergelegt.

Militärischer Flugplatz Ingolstadt/Manching

Die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ingolstadt/Manching (Fluglärmschutzverordnung Ingolstadt – FluLärmV IN) ist am 01. April 2014 in Kraft getreten (GVBl. S. 72). Der Lärmschutzbereich gliedert sich in drei Schutzzonen, der Tag-Schutzzone 1, der Tag-Schutzzone 2 und der Nacht-Schutzzone.

Die Schutzzonen sind in drei Übersichtskarten im Maßstab 1:50 000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1:5 000 dargestellt. Sie sind beim Vermessungsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Kellerstraße 6, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeit archivmäßig gesichert niedergelegt.

Verkehrsflughafen Nürnberg

Die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Nürnberg (Fluglärmschutzverordnung Nürnberg – FluLärmV N) ist am 01. Oktober 2014 in Kraft getreten (GVBl. S. 382). Der Lärmschutzbereich gliedert sich in drei Schutzzonen, der Tag-Schutzzone 1, der Tag-Schutzzone 2 und der Nacht-Schutzzone.

Die Schutzzonen sind in drei Übersichtskarten im Maßstab 1:50 000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1:5 000 dargestellt. Sie sind beim Vermessungsamt Nürnberg, Innere Cramer-Klett-Straße 6, 90403 Nürnberg, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeit archivmäßig gesichert niedergelegt.

Militärischer Flugplatz Ansbach-Katterbach

Für den militärischen Flugplatz Ansbach-Katterbach ist kein Lärmschutzbereich im Sinne des § 4 Abs. 1 Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG) festzusetzen. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) hat aber geprüft, ob für den Flugplatz ein Lärmschutzbereich nach § 4 Abs. 8 zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich sein könnte.

Für den militärischen Flugplatz ist auf Anforderung des StMB ein Datenerfassungssystem (DES) für die Ermittlung eines Lärmschutzbereichs erstellt worden.

Die Berechnungen haben ergeben, dass ein Lärmschutzbereich zum Schutz der Allgemeinheit nach § 4 Abs. 8 Fluglärmschutzgesetz nicht festzusetzen ist.

KARTEN

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