
Integrierte Planung
Die Herausforderungen, denen sich die Gemeinden bei der Ortsentwicklung stellen müssen, sind vielschichtig und machen ein abgestimmtes, fachübergreifendes Handeln im Städtebau notwendig. Neben lokalen und regionalen Besonderheiten sind insbesondere übergeordnete Themen, wie z. B. der Klimawandel, demografische und wirtschaftliche Veränderungen sowie weitreichende Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung, Mobilität und Energie, mit der Ortsentwicklung in Einklang zu bringen. Für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sollte dies zu einem möglichst frühen Planungszeitpunkt und mittels einer integrierten städtebaulichen Konzeption erfolgen. Die Gemeinden sichern sich dadurch eine aktive Rolle bei der Gestaltung und Steuerung ihrer Zukunft. Im Mittelpunkt steht zunehmend eine ökologisch orientierte Sanierung, Umgestaltung und Weiterentwicklung des Siedlungsbestandes.
Integriert planen bedeutet, vorausschauende und strategische Lösungen zu entwickeln sowie die Belange und rechtlichen Vorgaben unterschiedlicher Fachbereiche zusammenzubringen. Das betrifft sowohl informelle wie auch formelle Planungsprozesse. Ein bewährtes informelles Planungsinstrument ist das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK). Es bietet insbesondere bei komplexen Fragestellungen, die alle Bereiche des kommunalen Gemeinwesens betreffen, eine gute Grundlage für ein koordiniertes, strategisches Vorgehen.
Bürgerbeteiligung
Integriert planen heißt auch, bei Ortsentwicklungsprojekten eine angemessene Beteiligungskultur sicher zu stellen und zu etablieren. Kooperative Formen der Bürgerbeteiligung sind in einer aktiven Bürgergesellschaft ein wichtiger Bestandteil bei der Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte. Die Einbeziehung der Menschen vor Ort und Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Ideen steigert die Transparenz und Akzeptanz von Vorhaben der Ortsentwicklung. Weitergehende Informationen zur Bürgerbeteiligung sind auf der Themenseite Bürgerbeteiligung im Städtebau zusammengefasst.
Kernthemen
Der Fachbereich Städtebau setzt sich mit einer Vielzahl von Kernthemen und Zukunftsfragen auseinander. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Digitalisierung, der ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Nähere Informationen sind hier zu finden: Digitale Planung Bayern.

Klima und Umwelt
Die weltweit zunehmenden Extremwetterereignisse verdeutlichen die Dringlichkeit, gleichermaßen Konzepte für den Umwelt- und Klimaschutz und die Anpassung an unvermeidbaren Folgen des Klimawandels umzusetzen. Es geht darum, die klimabedingten Risiken und Schäden für Menschen, Infrastruktur, Umwelt und Natur zu minimieren, örtliche Naturräume zu sichern und auszubauen und klimaangepasste, städtebauliche Strukturen zu schaffen. Das erfordert neben Koordination und einem interdisziplinären, fachübergreifenden Austausch insbesondere ein reflektiertes, ressourcenschonendes Handeln von allen Entscheidungsträgern, Institutionen und jedem Einzelnen. Bei dieser herausfordernden Gemeinschaftsaufgabe nehmen die Städte und Gemeinden mit ihrer Planungshoheit und ihrem Wirkungskreis eine zentrale Rolle ein. Sie können den strategischen Rahmen setzen und möglichst frühzeitig mit informellen Konzepten und Bauleitplanung geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz der Umwelt auf den Weg bringen.
Digitaler Leitfaden Klimagerechter Städtebau
Mit einem städtebaulichen Klimaanpassungskonzept können die Städte und Gemeinden frühzeitig die Klimaanpassung in der Siedlungsentwicklung berücksichtigen und für Politik und Verwaltung eine abgestimmte Entscheidungsgrundlage schaffen. Wie ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet werden kann, erläutert der digitale Leitfaden praxisnah in acht Schritten: Klimagerechter Städtebau.
Leitfaden Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
Ziel der Eingriffsregelung ist es, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen.
Der Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" bietet den Gemeinden methodische Hinweise für die Auseinandersetzung mit den Belangen von Natur und Landschaft und zur planerischen Bewältigung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, die den Regeln des Baugesetzbuches (BauGB) folgt. Er dient als Orientierungshilfe für eine fachlich und rechtlich abgesicherte, aber auch zügige Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Er wird den Gemeinden zur eigenverantwortlichen Anwendung empfohlen. Es steht ihnen aber auch frei, andere sachgerechte und nachvollziehbare Methoden anzuwenden. Die Gemeinde kann im Rahmen der kommunalen Planungshoheit im Einzelnen von den Empfehlungen des Leitfadens abweichen.
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Bewertungsverfahren fehlt, denn die Regelungen der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013 (GVBl. S. 517) gelten mangels Regelungskompetenz Bayerns für die baurechtliche Eingriffsregelung nicht. Die Bewertungsmethodik des vorliegenden Leitfadens lehnt sich an die BayKompV an und berücksichtigt dabei die spezifischen Anforderungen an städtebauliche Planungen. Der Leitfaden wurde mit Schreiben vom 15. Dezember 2021 eingeführt.

Demografischer Wandel
Funktionsfähige Siedlungsstrukturen zu erhalten und weiterzuentwickeln, ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels von hoher Bedeutung. Attraktive, lebendige Ortsmitten sind die Visitenkarte der Gemeinden und wichtig, damit sich die dort lebenden Menschen mit ihrer Heimat identifizieren können. Insbesondere ältere Menschen sind auf intakte Ortszentren mit einem Angebot der Grundversorgung und kurze Wege angewiesen. Ihnen bietet eine „Stadt der kurzen Wege“ sehr viel mehr Lebensqualität.
Insbesondere in der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung gibt es große Planungs- und Entwicklungszeiträume und es werden erhebliche kommunale Finanzmittel langfristig gebunden. Es empfiehlt sich daher, bei Planungsentscheidungen frühzeitig die aktuelle und die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen. Integriert angelegte Strategien, die auf die jeweiligen lokalen und regionalen Besonderheiten eingehen, ermöglichen eine umfassende und kompetente Steuerung und damit eine aktive Rolle der Kommunen bei der Gestaltung ihrer Zukunft.
Die Auswirkungen des demografischen Wandels treffen alle Lebensbereiche und lassen sich mit kurzfristigen Maßnahmen nicht lösen. Fachübergreifendes Planen und Handeln ist erforderlich und Neues muss gewagt werden. Kommunen können in vielen Handlungsfeldern aktiv die städtebaulichen Weiterentwicklungen und Veränderungen mitgestalten. Dazu zählen beispielsweise der Siedlungsbestand, Flächenverbrauch und Flächenrecycling, Interkommunale Zusammenarbeit, Daseinsvorsorge und Technische Infrastruktur.

Flächen- und Leerstandsmanagement
Flächensparen und Innenentwicklung sind zentrale Handlungsfelder einer zukunftsorientierten Siedlungsentwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, des Klimaschutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die wirtschaftliche Auslastung vorhandener, kompakter Siedlungsstrukturen sowie eine durchdachte, energieoptimierte Erweiterung von Siedlungen sind dabei von entscheidender Bedeutung.
Bei der Festlegung der künftigen Flächennutzung und der Steuerung des Flächenverbrauchs kommt den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit eine zentrale Rolle zu. Einzelne Schwerpunkte einer flächensparenden Entwicklung sind zum Beispiel die Konversion ehemals militärisch oder gewerblich genutzter Flächen, Konzepte zur Nachverdichtung oder flächensparende Siedlungsformen.
Ziel des Flächensparens und der Innenentwicklung ist nicht eine Verdichtung um jeden Preis oder die Bebauung wertvoller innerörtlicher Grünflächen. Maßgebend ist eine an der Lebensqualität der Nutzenden orientierte Siedlungsentwicklung, die ökologischen und ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten Rechnung trägt.
Flächenmanagement
Die Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr ist in Bayern immer noch sehr hoch. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist eine Reduzierung des Flächenverbrauchs und Konzentration auf den Siedlungsbestand unabdingbar. Eine wichtige Voraussetzung zur Reduzierung des Flächenverbrauchs ist es, die innerörtlichen Baulücken, Brachen und untergenutzte Bauflächen systematisch zu erfassen und die Potenziale der städtebaulichen Neustrukturierung und Nachverdichtung aufzuzeigen. Mit Hilfe eines Flächenmanagements können sich Gemeinden einen Überblick über die bebaubaren Flächen innerhalb des Ortes verschaffen und Flächenausweisungen auf der „grünen Wiese“ können verhindert werden. Wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung ist der frühzeitige Kontakt mit den Grundeigentümerinnen und der Abgleich der städtebaulichen Zielsetzungen mit den privaten Vorstellungen.
Revitalisierung
Die Entwicklung der Ortskerne, die Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Innenstädte und die Arrondierung bestehender Siedlungseinheiten spielen beim Flächensparen eine zentrale Rolle. Die verstärkte Nutzung vorhandener Entwicklungspotenziale wie Brachflächenrecycling und Nachverdichtung sowie die Aktivierung von Baulücken und bereits erschlossenen Baugebieten sind wesentliche Elemente einer nachhaltigen Ortsentwicklung. Bei der Revitalisierung wird dem Prinzip Innen- vor Außenentwicklung Rechnung getragen und die Umwelt geschont. Zudem verbessert sie die Auslastung bestehender Infrastrukturen und mindert dadurch die Kosten für Bürger und Kommunen.
Flächensparoffensive
Die Staatsregierung hat sich zur deutlichen und dauerhaften Senkung der Flächenneuinanspruchnahme bekannt. Da für mehr Wohnraum und auch Flächen für Gewerbe eine Neuinanspruchnahme von Flächen erforderlich sein wird, ist entscheidend, dass dies qualitätsvoll und wo möglich multifunktional erfolgen soll.
Zur wirkungsvollen Umsetzung dieser Anliegen wurde im Juli 2019 von der Bayerischen Staatsregierung die „Flächensparoffensive“ ins Leben gerufen. Die Gesamtstrategie wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus entwickelt. Zentraler Bestandteil war und ist die breite Einbindung von Fachverbänden, wie dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag, und die kontinuierliche Fortschreibung der „Flächensparoffensive“. Ziel ist es, im Rahmen dieser Strategie fachressortübergreifend weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme zu entwickeln und umzusetzen.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Flächensparoffensive Bayern zu finden.
FolgekostenSchätzer
Mit dem Folgekostenschätzer können Gemeinden überschlägig ermitteln, wie hoch die Kosten und Folgekosten sind, wenn alternative Flächen für identische Nutzungen bebaut werden oder wenn auf demselben Grundstück etwas Anderes geplant wird. Der FolgekostenSchätzer ermöglicht bereits in einem sehr frühen Planungsstadium die Abschätzung der Gestehungs- und Folgekosten für die Infrastruktur einer Wohngebietsplanung. Das Programm bietet einen Kostenvergleich für unterschiedliche Entwicklungsflächen sowie für unterschiedliche Planungen auf einer Fläche.
Konkrete Folgekostenbetrachtungen stellen für Verwaltung und Politik, aber auch die Öffentlichkeit hilfreiche Informationen zur Ausrichtung der Siedlungsentwicklung dar. Sie erhöhen die Transparenz in der öffentlichen Diskussion und tragen zu einer Verbesserung des Kostenbewusstseins im Hinblick auf eine flächensparende Siedlungsentwicklung bei.
Die aktuelle Fassung "FolgekostenSchätzer 6.0" steht allen Kommunen Bayerns kostenfrei zur Verfügung.
Hinweis: Aufgrund mehrerer Erweiterungsschritte seit der Version 4.0 können Kostenabschätzungsdateien, die Kommunen mit der Version 4.0 angelegt haben, nicht mehr eingelesen werden.

Energie und Nachhaltigkeit
Energieeffizientes und nachhaltiges Planen und Bauen beginnt nicht erst am Gebäude. Bereits auf städtebaulicher Ebene werden die Weichen für den späteren Energieverbrauch von Siedlungen, aber auch von einzelnen Gebäuden gestellt. Lage und Zuordnung von neuen Stadtquartieren zu bestehenden Siedlungsstrukturen bestimmen Ver- und Entsorgungsnetze und Verkehrsströme.
Eine Siedlungsentwicklung, die Verkehr reduziert und eine zunehmende Bodenversiegelung vermeidet, leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und damit zum Klimaschutz. Dies ist vor allem durch eine Konzentration der Siedlungstätigkeit auf Innenstädte und Ortszentren, eine bedarfsgerechte Neuausweisung von Bauflächen und die Schaffung kompakter Siedlungseinheiten zu erreichen.
Ein Großteil der Energie wird für den Betrieb von Gebäuden verwendet, gleichzeitig bestehen hier große Einsparpotenziale. Energetische Strategien in der kommunalen Planung gewinnen auch vor dem Hintergrund des Klimawandels immer größere Bedeutung. Bereits auf der Ebene der Ortsplanung werden die Rahmenbedingungen für die Energieeffizienz der städtebaulichen Struktur und der Energieversorgung geschaffen.

Leitlinien für Einheimischenmodelle
Vor dem Hintergrund der teils exorbitant steigenden Grundstücks- und Immobilienpreise - insbesondere in Ballungsräumen - zielen Einheimischenmodelle darauf ab, den weniger begüterten Mitgliedern der örtlichen Bevölkerung, insbesondere jungen ortsansässigen Familien, den Erwerb angemessenen Wohnraums in ihrer Heimatgemeinde zu ermöglichen. Auf diese Weise soll eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur und der soziale Zusammenhalt in der Gemeinde gewahrt bleiben und einer erzwungenen Abwanderung von Einheimischen entgegengewirkt werden.
Der Europäische Gerichtshof hat Einheimischenmodelle im Ergebnis für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Bayern Mitte des Jahres 2017 in Abstimmung der Europäischen Kommission neue Leitlinien zur Ausgestaltung von Einheimischenmodellen entwickelt. Durch den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission ist nun die für viele Städte und Gemeinden so wichtige rechtssichere Ausgestaltung von Einheimischenmodellen gewährleistet.
Durch den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission konnte auch das laufende Vertragsverletzungsverfahren eingestellt werden. Für viele Städte und Gemeinden wird eine rechtssichere Ausgestaltung von Einheimischenmodellen und damit kommunale Planungssicherheit gewährleistet.
Für eine weitergehende Vertiefung mit den Voraussetzungen der Leitlinien und zu Fragen der konkreten Gestaltungsmöglichkeiten wird auf die nebenstehende Literatur verwiesen.
In Ergänzung zu unserem BMS vom 12.05.2021 lauten die nach Veröffentlichung durch das Statistische Bundesamt relevanten Jahresverdienste und die daraus resultierenden indizierten Richtwerte zur Einkommensobergrenze für die Jahre 2021, 2022 und 2023 wie folgt:
Einkommen: Richtwert:
2021: 54.163 € (+ 3,2 %) > ca. 55.500 €
2022: 56.490 € (+ 4,3 %) > ca. 58.000 €
2023: 59.246 € (+ 4,9 %) > ca. 60.500 €
Der genannte Wert für 2023 entfaltet zunächst auch für 2024 bis zur Veröffentlichung neuer Werte Gültigkeit.