Grafik zur Förderung von kommunalen Mietwohnungen
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Förderung von kommunalem Mietwohnraum

Im Bereich des geförderten Wohnungsbaus in Bayern haben wir in den letzten zwei Jahren Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Studierendenwerke, Bauträger und Privatpersonen mit Rekordmitteln in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro unterstützt. Im Vergleich zu früheren Jahren passiert damit gegenwärtig im Bereich des geförderten Wohnungsbaus so viel wie noch nie; alles, was möglich war, wurde in Aktion gebracht. Und selbstverständlich werden alle Bewilligungen wie erteilt abfinanziert. Auch alle erteilten vorzeitigen Maßnahmenbeginne werden im Zeitablauf vollumfänglich bewilligt werden, hierauf können sich alle Projektträger verlassen. Das umfasst natürlich insbesondere alle Projekte, die bezugsfertig werden – sie werden selbstverständlich rechtzeitig vor Erstbezug bewilligt.

Über gänzlich neue Förderzusagen, die bisher nicht bewilligt sind und bei denen bisher auch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt wurde, kann erst wieder entschieden werden, wenn konkret feststeht, inwieweit sich die Rahmenbedingungen durch politische Entwicklungen vor allem auf Bundesebene kurzfristig ändern. Neue Spielräume würden unverzüglich genutzt.

 Spätestens zu Beginn des kommenden Jahres werden Neubewilligungen wieder möglich sein. Der Bewilligungsumfang sowie die Auszahlungsmodalitäten und –zeitspannen sind von der Umsetzung der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene sowie der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2026/2027 in Bayern abhängig.

Wer wird gefördert?

Mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) unterstützt der Freistaat Bayern zusammen mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt bayerische Märkte, Städte und Gemeinden dabei, selbst preisgünstigen Wohnraum zu planen und zu bauen.

Was wird gefördert?

Kommunen werden bei der Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung sowie bei der Modernisierung bestehenden Mietwohnraums, einschließlich bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude, unterstützt. Förderfähig ist auch der Erwerb von leerstehenden Gebäuden, soweit sie zu Wohnraum umgebaut werden. Bestandsgebäude werden erhöht gefördert, um Leerstand zu beseitigen.

Voraussetzungen

  • Sozialbindung über 25 Jahre
  • angemessene Wohnfläche (Wfl.) in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße
  • Umfassende Barrierefreiheit nach DIN 18040
  • Einsatz von mindestens 10 Prozent Eigenkapital, wobei das Baugrundstück berücksichtigt werden kann
  • Antragstellung durch Gemeinde
  • Gefördertes Wohngebäude verbleibt im Eigentum der Kommune
  • Keine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte, bspw. Kommunale Wohnungsbauunternehmen

Die Gemeinden können auch Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit erstellen. Zur Umsetzung der Maßnahme können Dritte wie beispielsweise kommunale oder kirchliche Wohnungsunternehmen beauftragt werden (soweit erforderlich unter Beachtung des Vergaberechts).

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss zu vorbereitenden planerischen Maßnahmen
    • Bis zu 60 Prozent der Kosten, z.B. für Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe
  • Zuschuss
    • Neubauten – bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten
    • Im Bestand – bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten einschl. Wert des Baugrundstücks
    • Förderbonus Daseinsvorsorge – Erhöhung des Zuschuss um bis zu 5 Prozent:
      Soweit mindestens 60 % der geförderten Wohneinheiten für Berufsangehörige der
      Daseinsvorsorge oder zur Gewinnung solcher Berufsangehöriger bestimmt sind
  • Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen, optional
  • Belegung, Miethöhe und Einkommensgrenzen
    • Die Zielgruppe des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms umfasst Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können.
  • Vorgehen
    • Die Miethöhen sind von der Gemeinde so zu gestalten, dass die Wohnungen insbesondere auch von einkommensschwachen Personen wie Empfängern von Transferleistungen genutzt werden können, beispielsweise in Anlehnung an die angemessene Miete nach § 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II).
    • Die Einkommensgrenzen sollen sich an den Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung orientieren (vergleiche Artikel 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG).
    • Die Wohnungen sollen in angemessenem Umfang auch anerkannten Flüchtlingen entsprechend dem Bedarf vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Dies zu steuern ist Aufgabe der jeweiligen Gemeinde.

So geht’s weiter

Wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständige Ansprechpartner bei der Bewilligungsstelle.

 

Flyer zur Wohnraumförderung Kommunen und das Logo des Wohnbau Booster Bayern
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Flyer und weitere Informationen zur Förderung von kommunalem Mietwohnraum

Über das Bestellportal des Freistaates Bayern können Sie sich kostenlos Exemplare des Flyers zur „Wohnraumförderung – Kommunen“ zusenden lassen oder digital herunterladen.

Alle Maßnahmen des Wohnbau-Booster Bayern werden Ihnen im Programm für mehr Wohnungsbau vorgestellt.

Die Seiten zum Bayerischen Holzbauförderprogramm (BayFHolz) und zur Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN) geben Ihnen Auskunft zu weiteren Fördermöglichkeiten.

Die Grafik zeigt die Titelseite des neuen Flyers
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Flyer und weitere Informationen zur Förderung von Wohnungen für Auszubildende, insbesondere Beschäftigte der Daseinsvorsoge und Pflege

Maßgeschneiderte Informationen zu Fördermöglichkeiten von Auszubildenden und Beschäftigten der Daseinsvorsorge, wie beispielsweise dem Plege- oder Kita-Bereich haben wir in unserem neuen Flyer „Wohnraumförderung für Beschäfigte der Daseinsvorsorge und Pflege“ zusammengestellt. Hier finden Sie weiterführende Informationen.