Wie funktioniert die Städtebauförderung?

Die Grafik veranschaulicht, dass die Zuschüsse zusammen mit dem Eigenanteil der Gemeinde in die Einzelmaßnahme fließen.
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Wer wird gefördert?

  • Förderempfänger sind grundsätzlich Städte, Märkte und Gemeinden.
  • Auch Dritte (beispielsweise private Hauseigentümer, Vereine etc.) können über die Gemeinde Fördermittel erhalten.
  • Für Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit können mehrere Gemeinden gemeinsam Fördermittel beantragen.

Wie wird gefördert?

Die Grafik zeigt die Anteile der staatlichen Zuschüsse und den gemeindlichen Eigenanteil an den Gesamtkosten der Einzelmaßnahme.
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  • Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Ausgaben. In bestimmten Fällen kann er auf bis zu 90 % erhöht werden.
  • Die Gemeinde beteiligt sich immer mit einem Eigenanteil an der Finanzierung der Projekte. Dieser beträgt in der Regel 40 %, mindestens aber 10 % der förderfähigen Ausgaben.

INFO! Von einem erhöhten Fördersatz profitieren in erster Linie finanz- und strukturschwache Gemeinden. Auch für besondere städtebauliche Herausforderungen gibt es eine höhere Förderung, beispielsweise für die Sanierung leerstehender Gebäude oder die klimagerechte Innenentwicklung.

Was wird gefördert?

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  • Erstellung städtebaulicher Konzepte, Durchführung von Planungswettbewerben
  • Bau- und Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum
  • Sanierung öffentlicher und privater Gebäude
  • Kommunale Förderprogramme
  • Städtebauliche Beratungs- und Moderationsleistungen, Bürgerbeteiligung
  • Und vieles mehr ...

Was sind die Fördervoraussetzungen?

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Um in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen zu werden, benötigt eine Gemeinde ...

  • … ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK),
  • … ein Erneuerungsgebiet, das nach den Verfahren des Baugesetzbuches festgelegt wird (beispielsweise ein Sanierungsgebiet),
  • finanzielle Mittel, um sich mit einem Eigenanteil an der Finanzierung zu beteiligen,
  • … Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung

Was ist ein ISEK?

Das ISEK beinhaltet Themen wie Mobilität, Einzelhandel, Städtebau etc. und wird vom Stadt- bzw. Gemeinderat beschlossen.
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Mit Hilfe eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) identifiziert die Gemeinde Handlungsbedarfe und legt ihre städtebauliche Entwicklungsstrategie fest. Diese wird dann anhand konkreter Maßnahmen umgesetzt.

Eine Weiterentwicklung und Erweiterung des ISEKs um das Themenfeld Digitalisierung ist das integrierte digital-städtebauliche Entwicklungskonzept (IDEK). Die Digitalisierung wird als Querschnittsthema in alle Schritte der Konzepterstellung integriert. Hier findet sich ein digitaler Leitfaden, der Schritt für Schritt den Weg zum IDEK aufzeigt.

Was sind Gesamt­maßnahmen und Einzelmaßnahmen?

Die Grafik veranschaulicht die Umgriffe von Gemeindegebiet und Erneuerungsgebiet mit Gesamtmaßnahme und Einzelmaßnahmen.
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Als „Gesamtmaßnahme“ bezeichnet man die Gesamtheit aller Projekte, die in einem von der Gemeinde festgelegten Erneuerungsgebiet umgesetzt werden. Eine Gesamtmaßnahme (z. B. Umgestaltung einer Ortsmitte) soll innerhalb von 15 Jahren abgeschlossen werden.

Als Bestandteile einer Gesamtmaßnahme können verschiedene Einzelmaßnahmen im Erneuerungsgebiet gefördert werden (z. B. Bürgerbeteiligungsverfahren, Planungswettbewerbe, Sanierung von Gebäuden, Aufwertung des öffentlichen Raums).

INFO! Ein Förderprogramm wie jedes andere? Das Besondere an der Städtebauförderung ist ihr Gebietsbezug: Gefördert wird mit dem Ziel, ein von der Gemeinde festgelegtes Erneuerungsgebiet mit einem Bündel an Einzelmaßnahmen zu verbessern.

Ablauf einer Gesamtmaßnahme

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1) Aufnahme in die Städtebauförderung
Die Gemeinde beantragt bei der zuständigen Bewilligungsstelle die Aufnahme ihres Untersuchungs- oder Erneuerungsgebiets in ein Programm der Städtebauförderung.

2) Erstellung eines ISEK
Die Gemeinde beauftragt ein interdisziplinäres Planungsteam mit der Erstellung eines ISEK. Zudem erstellt sie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Gesamtmaßnahme.

3) Bedarfsmitteilung einreichen
Die Gemeinde teilt der Bewilligungsstelle jährlich bis spätestens 1. Dezember mit, wie hoch ihr Bedarf an Fördermitteln für das Erneuerungsgebiet im nächsten Jahr ist.

4) Programmaufstellung
Das zur Verfügung stehende Mittelbudget der Städtebauförderung wird jährlich auf Grundlage der gemeldeten Bedarfe auf die Gemeinden verteilt.

INFO! Nur Projekte mit weit fortgeschrittenem Planungsstand werden berücksichtigt.

5) Rahmenbewilligung und Förderanträge
Die Bewilligungsstelle teilt der Gemeinde jährlich mit, welcher Förderbetrag ihr für die Gesamtmaßnahme zur Verfügung steht. Um die Fördermittel zu binden, reicht die Gemeinde Förderanträge für Einzelmaßnahmen ein.

INFO! Förderanträge für Einzelmaßnahmen müssen bis spätestens Ende September nach Erteilung der Rahmenbewilligung eingereicht werden.

6) Jährliches Monitoring der laufenden Gesamtmaßnahme
Die Gemeinde berichtet jährlich über erfolgreich umgesetzte Projekte und die erreichten Erneuerungsziele in der Gesamtmaßnahme.

7) Gesamtmaßnahme abschließen
Die Förderdauer einer Gesamtmaßnahme ist auf 15 Jahre begrenzt. Die Gemeinde legt der Bewilligungsstelle innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Gesamtmaßnahme eine Gesamtabrechnung vor. Zudem dokumentiert sie, dass die Erneuerungsziele erreicht wurden.

INFO! Spätestens nach acht Jahren legt die Gemeinde eine Zwischenabrechnung für die Gesamtmaßnahme vor.

Ablauf einer Einzelmaßnahme

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A) Einzelmaßnahme vorbesprechen
Die Gemeinde bespricht die geplante Einzelmaßnahme mit der Bewilligungsstelle.

B) Planungsbüro beauftragen
Die Gemeinde erteilt einen Planungsauftrag für die Einzelmaßnahme an ein geeignetes Planungsbüro. Das Vergaberecht ist zu beachten.

C) Förderantrag stellen
Die Gemeinde reicht den Förderantrag mit den erforderlichen Unterlagen (insbesondere Pläne, Kostenschätzung, Gemeinderatsbeschluss) bei der Bewilligungsstelle ein. Mit der Baumaßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Förderung bewilligt wurde, es sei denn, die Bewilligungsstelle hat einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn schriftlich zugestimmt.

D) Bewilligungsbescheid erhalten
Im Bewilligungsbescheid sind die Höhe der Förderung und mögliche Auflagen (z. B. Fristen zum Mittelabfluss) festgesetzt.

E) Einzelmaßnahme umsetzen
Die Gemeinde oder der Projektträger setzt die Einzelmaßnahme um.

INFO! Bei Gebäudemodernisierungen sollen möglichst die energetischen Standards der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht werden

F) Auszahlungsanträge stellen
Nach Kostenanfall beantragt die Gemeinde die Auszahlung der bewilligten Mittel bei der Bewilligungsstelle.

G) Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Einzelmaßnahme mit Zuwendungen von mehr als 100.000 Euro legt die Gemeinde bei der Bewilligungsstelle einen Verwendungsnachweis vor. Damit weist sie die sachgerechte Verwendung der Fördermittel und die anteilige Erreichung der gemeindlichen Erneuerungsziele nach.

INFO! Für Maßnahmen, die dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung dienen, übermittelt die Gemeinde der Bewilligungsstelle ausgewählte Kennwerte (Flächen, CO2-Einsparung).