Wohnungsbauprogramm: Ersatzneubau einer Wohnanlage in der Dientzenhoferstraße in München
© Ingrid Scheffler, München

Förderung im Wohnungsbau

Mit der Wohnraumförderung trägt der Freistaat Bayern entscheidend dazu bei, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Die bayerische Wohnraumförderung hat dabei nicht nur die Großstädte, sondern auch den ländlichen Raum im Fokus. 

Förderverfahren

Ab dem Jahr 2027 gibt es in der Wohnraumförderung für Mietwohnraum sowie Studierenden- und Azubiwohnraum ein Jahresbauprogramm. Projektträger können sich bei den zuständigen Bewilligungsstellen um eine Aufnahme bewerben:

Bewerbungsende für das Jahresbauprogramm 2027 ist der 15. Oktober 2026.
Die Bewerbungsformulare sind auf den Seiten der einzelnen Förderprogramme zu finden.
Interessenten werden gebeten sich zur weiteren Beratung an die jeweils zuständige Bewilligungsstelle zu wenden.

Die Förderkonditionen gelten für die Bewerbung zum Jahresbauprogramm 2027 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus in Bayern.

Was wird gefördert?

Gegenstand des Bayerischen Wohnungsbauprogramms sind der Bau und die Modernisierung bedarfsgerechter Mietwohnungen, die Bildung von Wohneigentum sowie der Abbau von Barrieren in bestehendem Wohnraum.

Darüber hinaus unterstützt der Freistaat im Rahmen des Jungen Wohnens private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Auch der Bau von besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung wird staatlich gefördert.

Aktuell

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