U-Bahn Verlängerung nach Ottobrunn und Taufkirchen bekommt Rückenwind

München, 14.02.2020

Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer nach heutigem Bundesratsbeschluss: "Mehr Geld und bessere Förderbedingungen für ÖPNV-Projekte"

  • Aufstockung der Fördermittel des Bundes im Rahmen des Klimapakets von 333 Millionen Euro auf zwei Milliarden Euro pro Jahr ab 2025
  • Förderverfahren für Kommunen wird deutlich erleichtert
  • Dank bayerischem Einsatz neuer Rückenwind für den Landkreis München sowie Ottobrunn und Taufkirchen beim U-Bahnausbau
  • Bis zu 90 Prozent Förderung bei Baukosten möglich

 

Die wiederholten Vorstöße des Freistaats Bayern haben sich ausgezahlt. Heute hat der Bundesrat im Rahmen des Klimapakets eine deutliche Verbesserung der Förderbedingungen des öffentlichen Personennahverkehrs beschlossen. Davon können die Gemeinden Ottobrunn und Taufkirchen sowie der Landkreis München bei der Verlängerung der U5 von Neuperlach-Süd bis Taufkirchen profitieren.

Die Verbesserung der Infrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr ist eine wichtige Aufgabe der Kommunen in Bayern. Denn nur durch ein attraktives Angebot kann es gelingen, den Bürgern dauerhaft echte Wahlfreiheit zu bieten. Die damit verbundenen Investitionen stellen eine große Herausforderung für die Städte und Landkreise dar. Verkehrsministerin Kerstin Schreyer freut sich daher sehr über die heute im Bundesrat erreichten Verbesserungen bei den Förderbedingungen: „Der Bund wird die Fördermittel von jährlich 333 Millionen Euro schrittweise auf zwei Milliarden Euro ab 2025 erhöhen. Wir haben damit ein wichtiges Ziel erreicht. Nun können die Kommunen eine Förderung durch Bund und Land von bis zu 90 Prozent der Baukosten erhalten. Dies ist ein großer Schritt für viele Projekte in Bayern. Davon kann auch die mögliche Verlängerung der U5 bis Taufkirchen, die U5 Verlängerung bis Pasing und Freiham sowie die geplante Entlastungsspange U9 profitieren.“ Hintergrund ist das 3. Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Bundesratsdrucksache 42/20).

Neben der Aufstockung der Mittel wurden dabei auch die Fördervoraussetzungen verbessert. Denn gefördert werden bisher nur Projekte, deren verkehrliche Nachfrage in einem besonders hohen Verhältnis zu den Kosten stehen. Bei dieser Betrachtung sollen nun künftig noch stärker Klima- und Umweltschutzaspekte sowie die Verkehrsverlagerung berücksichtigt werden. Dabei galt zuletzt ein „Alles-oder-Nichts“-Prinzip. Ein Projekt war also vollständig oder überhaupt nicht förderfähig. Künftig wird es hier bei der Förderung mehr Spielräume geben. Dies stärkt erheblich die Entscheidungsfreiheit und Flexibilität auf Seiten der Kommunen. „Für die Gemeinden Ottobrunn und Taufkirchen und den Landkreis München ist das eine große Chance. Wir haben uns als Freistaat hier mit Nachdruck eingesetzt. Nun liegt es an den Kommunen, die verbesserten Förderbedingungen auch zu nutzen“, so Schreyer.

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzes ist, dass bei Straßenbahnen künftig praktisch alle Streckenteile und nicht nur diejenige auf Gleisen außerhalb des Straßenraums förderfähig sind. Hier wird eine Kernforderung des Freistaats umgesetzt, die nicht nur bei der Tram-Westtangente in München, der Stadt-Umland-Bahn von Nürnberg über Erlangen nach Herzogenaurach sowie der geplanten Stadtbahn in Regensburg die Kommunen erheblich entlasten wird. Zudem sind künftig urbane Seilbahnen als wichtige Alternative für den ÖPNV nicht nur durch den Freistaat, sondern auch durch den Bund förderfähig.