Bauministerkonferenz

München, 23.09.2022

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: "Wir brauchen massive Vereinfachungen im Wohngeldrecht"

  • Bauministerkonferenz begrüßt Entlastung durch geplante Wohngeldreform zum 1. Januar 2023
  • Länder streben Kostenübernahme für Wohngeld und Vereinfachung des Wohngeldrechts durch Bund an
  • Minister Bernreiter: „Nur mit massiven Vereinfachungen im Wohngeld können die Behörden zeitnah an Bürgerinnen und Bürger auszahlen“

 

Die Bauministerinnen und Bauminister der Länder haben heute auf ihrer Konferenz in Stuttgart gemeinsam die zum 1. Januar 2023 geplante Wohngeldreform erörtert. Sie begrüßen die Entlastung der Haushalte mit geringem Einkommen durch eine Stärkung des Wohngelds und einen weiteren Heizkostenzuschuss. Gleichzeitig fordern die Länder eine Entbürokratisierung sowie Vereinfachung des Wohngeldrechts und wollen auf Initiative Bayerns eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund erreichen. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter:Es genügt nicht, nur die Leistungen im Wohngeld zu verbessern und den Empfängerkreis auszuweiten. Der Bund ist dafür verantwortlich, dass die bereits stark belasteten Wohngeldbehörden die Reform auch stemmen können. Außerdem muss der Bund die Länder entlasten und die enormen Wohngeldausgaben zukünftig übernehmen“.

Für Bernreiter ist klar, dass die Wohngeldreform nur gelingen kann, wenn der Bund die notwendigen Grundlagen schafft. Mit der Reform ist eine Verdreifachung des Empfängerkreises verbunden, was zu einer Antragsflut führen wird. „Wichtig ist, dass der Bund hier den ersten Schritt vor dem zweiten macht und nicht umgekehrt. Damit die Wohngeldbehörden die Bürgerinnen und Bürger möglichst unbürokratisch und schnell entlasten können, muss der Bund dringend handeln und das Verwaltungsverfahren massiv vereinfachen.“

Nach der derzeitigen Rechtslage tragen die Länder und der Bund die Wohngeldausgaben gemeinsam je zur Hälfte. Die geplante Wohngeldreform wird die Länderhaushalte deutlich mehr belasten. Die Länder wollen daher eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund erreichen. „Das Entlastungspaket III – das nicht mit den Ländern abgestimmt ist – bringt die Länderhaushalte an ihre Belastungsgrenzen. Der Bund muss daher zu seiner Verantwortung stehen und die Ausgaben für das Wohngeld als Sozialleistung ab 2023 vollständig übernehmen“, so Bernreiter.