Schreiben von Bayerns Verkehrsminister Bernreiter an Bundesverkehrsministerium

München, 11.12.2024

Weitere Ausnahmen für das Bäckerhandwerk bei der Lkw-Maut

  • Fahrzeuge mit Gesamtmasse bis 7,5 Tonnen in bestimmten Fällen von Maut befreit
  • Bisher vor allem größere Betriebe des Bäckerhandwerks benachteiligt
  • Minister Bernreiter: „Pauschale Vollzugspraxis war nicht nachvollziehbar“

 

Künftig gibt es in bestimmten Fällen weitere Ausnahmen für das bayerische Bäckerhandwerk bei der Lkw-Maut. Dafür hat sich Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter mit einem Schreiben an das dafür zuständige Bundesverkehrsministerium erfolgreich eingesetzt. Das Bundesunternehmen Toll Collect, zuständig für die Erhebung der Maut, sah bis dato die Voraussetzungen als nicht gegeben, größere Bäckerhandwerksbetriebe bei der Belieferung eigener Filialen mit selbst hergestellten Backwaren durch die sogenannte Handwerkerausnahme von der Maut zu befreien. „Die sehr pauschale Vollzugspraxis von Toll Collect bei größeren Handwerksbetrieben war nicht nachvollziehbar“, sagt Bernreiter.

Gemäß Gesetz sind Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 7,5 Tonnen von der Maut befreit, wenn sie Material, Ausrüstung oder Maschinen für das Handwerk transportieren oder (in Abgrenzung zu industriell gefertigten Produkten) handwerklich gefertigte Güter transportieren – die von Bayern immer befürwortete sogenannte Handwerkerausnahme.

Toll Collect sah diese Voraussetzung bei den größeren bayerischen Bäckereibetrieben nicht erfüllt und argumentierte mit industriell gefertigten Produkten. Daraufhin hatte der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter um Unterstützung gebeten. Bernreiters Intervention bei Bundesverkehrsminister Volker Wissing war nun erfolgreich, der Bundesminister teilte die bayerische Auffassung, dass die Belieferung eigener Verkaufsstellen mit selbst hergestellten Backwaren durch einen Bäckereihandwerksbetrieb grundsätzlich unter die Handwerkerausnahme fällt.