Start ab 1.September: Familien können Eigenheimzulage beantragen

  • Insgesamt rund 150 Millionen Euro allein im Jahr 2018
  • Bauministerin Ilse Aigner: „Eigenheim ist beste Altersvorsorge“
  • Neue Internetseite www.eigenheimzulage.bayern.de

München, 31. August 2018 (stmb). Bayern schafft mehr Wohnraum: Neben der Förderung von bezahlbaren Mietwohnungen und der Gründung der BayernHeim kommt eine weitere Säule in der Wohnungspolitik dazu: die Eigenheimzulage.  Ab 1. September können  Menschen, die sich Wohneigentum zulegen, eine Förderung bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) beantragen. Berechtigte erhalten einmalig 10.000 Euro vom Staat als Unterstützung.

Bauministerin Aigner gibt die neue Internetseitezur Bayerischen Eigenheimzulage frei
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Allein für 2018 hat der Freistaat Bayern 150 Millionen Euro vorgesehen.  Bayerns Bauministerin Ilse Aigner: "Das ist ein in Deutschland einmaliges Programm.“ Insgesamt gibt die Staatsregierung in diesem Jahr die Rekordsumme von 886 Millionen Euro für die Wohnraumförderung aus.

"Wohneigentum ist die beste Altersvorsorge. Eine Wohnung kann aber schon lange vor Eintritt in den Ruhestand genutzt werden. Zudem machen Haushalte, die Wohneigentum erwerben, im Allgemeinen eine Mietwohnung frei, die dem Mietmarkt wieder zur Verfügung steht. Wir stärken deshalb die Bildung von Wohneigentum mit der Einführung der bayerischen Eigenheimzulage“, so Aigner heute anlässlich des Starts der Eigenheimzulage. Besonders die Familien liegen ihr am Herzen. Aigner: "Ich wünsche mir, dass sich möglichst viele Familien die eigenen vier Wände leisten können.“

Voraussetzung für den Erhalt der Eigenheimzulage ist eine bestimmte Einkommensgrenze. Die Grenze liegt je nach dem zu versteuernden Einkommen für Alleinstehende bei 50.000 Euro, für Haushalte ohne Kinder bei 75.000 Euro, für Familien mit einem Kind bei 90.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern bei 105.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um jeweils 15.000 Euro.

Eine Förderung ist möglich, wenn für das Objekt nach dem 30.06.2018 die baurechtliche Genehmigung erteilt beziehungsweise ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde. Der Antrag kann nach dem Einzug innerhalb von sechs Monaten bei der BayernLabo gestellt werden.

Die BayernLabo informiert und unterstützt bei der Antragstellung, prüft die Zuwendungsvoraussetzungen, führt das Bewilligungsverfahren durch und erteilt bei Bewilligung den Zuwendungsbescheid.