Freistaat baut 3.000 neue Unterkünfte für die Bundeswehr

München, 24. Mai 2019 (stmb). Die Soldatinnen und Soldaten, aber auch Studierende der Bundeswehr benötigen zusätzliche Unterkünfte in Bayern. Heute haben Bayerns Bauminister Hans Reichhart und Ministerialdirektorin Barbara Wießalla, Leiterin der Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen im Bundesverteidigungsministerium, eine gemeinsame Vereinbarung für das "Projekt 3.000plus" unterzeichnet.

Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung für das "Projekt 3.000plus": Bauminister Dr. Hans Reichhart und Ministerialdirektorin Barbara Wießalla, Leiterin der Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen im Bundesverteidigungsministerium
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

"Die Bayerische Staatsbauverwaltung steht dem Bund als verlässlicher Partner zur Seite", so Reichhart. "Wir werden die benötigten Unterkünfte errichten – insgesamt mehr als 3.000 an der Zahl. Eine modulare Bauweise, die schnellere Bauzeiten möglich macht, erlaubt es uns, diese Höchstleistung zu erbringen." Die Unterkünfte sollen unter anderem in der Saaleck-Kaserne Hammelburg, am Truppenübungsplatz Grafenwöhr und an der Universität der Bundeswehr München in Neubiberg entstehen.

An der Universität der Bundeswehr München in Neubiberg hat die Staatsbauverwaltung im Rahmen eines Pilotprojekts bereits Erfahrung mit der modularen Systembauweise gesammelt.

Modulare Systembauweise ermöglicht kurze Bauzeit

Reichhart: "In Neubiberg stehen bereits Unterkünfte für 180 Studenten, die wir dank modularer Systembauweise in einer Rekordbauzeit von 22 Monaten realisieren und übergeben konnten. Diese positiven Erfahrungen wollen wir nun nutzen, um den weiteren Bedarf der Bundeswehr schnell und zuverlässig decken zu können."

Mit dem "Projekt 3.000plus" hat das Bundesverteidigungsministerium der Bayerischen Staatsbauverwaltung den Auftrag gegeben, den Bau neuer Unterkünfte für den Bund zu übernehmen. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten "Auftragsverwaltung", bei der Bundesgesetze nach Artikel 85 Grundgesetz durch die Behörden der Länder ausgeführt werden.