Weiterentwicklung des Ausbauplans für Staatsstraßen

München, 20. April 2021 (stmb). Gerade in Zeiten von Corona hat sich gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierendes Straßennetz für die Mobilität von Bürgern und der Wirtschaft ist. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die 14.000 Kilometer Staatsstraßen.

Drohnenfoto der Staatsstraße (St) 2335 – Höhenfreimachung bei Hepberg
© Staatliches Bauamt Ingolstadt

Der Ministerrat hat nun beschlossen, den aktuellen Ausbauplan für die Staatsstraßen mit einem modernen Konzept und neuen Rahmenbedingungen weiterzuführen. Verkehrsministerin Kerstin Schreyer: „Ich stehe für die Wahlfreiheit. Die Menschen sollen sich frei entscheiden können, wie sie sich fortbewegen wollen. Deswegen ist es wichtig, dass wir auch unsere Straßen bedarfsgerecht ausbauen und ergänzen. Mit unserem modernen Konzept für den Ausbau der Staatsstraßen sorgen wir dafür, dass wichtige Projekte schnell umgesetzt werden können. Gleichzeitig nehmen wir die Belange von Anwohnerinnen und Anwohnern, den Natur- und Klimaschutz und den Flächenverbrauch stärker in den Blick.“

Schlankere Struktur und zeitgemäße Bewertungskriterien für neue Straßenprojekte

Der aktuelle 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen ist im Januar 2011 in Kraft getreten und umfasst insgesamt 666 Projekte. Zum Ende des vergangenen Jahres waren gut 42 Prozent der darin enthaltenen Projekte der ersten Dringlichkeitsstufe fertiggestellt oder im Bau. Der Ministerrat hat nun beschlossen, dass der Ausbauplan für die Staatsstraßen nicht neu aufgestellt oder fortgeschrieben, sondern unter neuen Rahmenbedingungen bestehen bleibt. Verkehrsministerin Schreyer: „Der Ausbau der Staatsstraßen bekommt sozusagen ein Update. Mir ist es wichtig, weniger auf starre Regeln zu setzen, sondern Projekte flexibel und passgenau anzugehen. So werden zum Beispiel in Zukunft die Dringlichkeitsklassen abgeschafft. Außerdem wird es möglich sein, jederzeit neue Projekte in den Ausbauplan mitaufzunehmen. Bisher war das nur bei einer Neuaufstellung oder Fortschreibung des Plans der Fall. Wichtig ist: Alle bisherigen Projekte des Netzausbaus bleiben im Plan enthalten.“

Der Ausbauplan wird zukünftig schlanker: Er wird nur noch Projekte umfassen, die dem Netzausbau dienen, also Ortsumgehungen, Straßenverlegungen und Ausbauprojekte mit Anbau von Fahrstreifen. Für jedes neue Projekt muss ein wirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis nachgewiesen werden. Danach wird bewertet, wie bedeutsam das Vorhaben ist und wie es sich vor Ort unter anderem auf Anwohnerinnen und Anwohner, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz und Verkehrssicherheit auswirkt. Ministerin Schreyer: „Die Akzeptanz vor Ort ist besonders wichtig. Schließlich bauen wir für die Menschen. Mit dem Ausbau der Staatsstraßen sichern wir die Mobilität und die Versorgung. Moderne Straßen steigern außerdem die Verkehrssicherheit. Und wir schützen Natur und Klima, denn auch Busse, Sammeltaxen und Elektroautos brauchen Straßen.“