Sitzung des Bundesrates am 28. Oktober 2022: Technische Kontrollen von Straßen-Nutzfahrzeugen, Eisenbahninfrastrukturbeirat, Wohngeld, erneuerbare Energien und Heizkostenzuschuss

Berlin, 27. Oktober 2022. Am 28. Oktober 2022 beschäftigt sich der Bundesrat mit der Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße. Es geht dabei um Änderungen der Bezeichnungen von Fahrzeugklassen aufgrund von Änderungen der Typgenehmigungsvorschriften. Mit dieser Verordnung soll die delegierte Richtlinie (EU) 2021/1716 der Kommission vom 29. Juni 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/47/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in deutsches Recht umgesetzt werden.

Neues aus dem Bundesrat
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Darüber hinaus steht die Benennung von Staatssekretär Viktor Haase (Nordrhein-Westfalen) als neues stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat auf der Tagesordnung des Bundesrates. Über den Eisenbahninfrastrukturbeirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wird der Einfluss von Bundestag und Ländern in bahnpolitischen Entscheidungen gewährleistet. Der Beirat unterstützt die Bundesnetzagentur bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und unterbreitet Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit.

Außerdem befasst sich der Bundesrat mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz, einer Maßnahme des Entlastungspakets III der Bundesregierung. Mit dem geplanten Wohngeld-Plus-Gesetz will die Bundesregierung ab 1. Januar 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen angesichts der steigenden Wohn-, Energie- sowie allgemeinen Lebenshaltungskosten stärker unterstützen. Ziel ist es, das Leistungsniveau des Wohngeldes anzuheben und die Reichweite auf weitere Haushalte auszudehnen. Wesentliche Inhalte der umfassenden Wohngeldreform sind u. a. die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, einer Klimakomponente und eine Anpassung der Wohngeldformel. Durch die Reform wird der Wohngeld-Empfängerkreis verdreifacht.

Mit dem Gesetzentwurf zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien geht es im Bundesrat um die Privilegierung von Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen. Dies soll ermöglichen, dass Windenergieanlagen insbesondere bei Netzengpässen nicht abgeschaltet werden müssen, sondern ihr überschüssiger Strom vor Ort zur Produktion von Wasserstoff genutzt werden kann. Darüber hinaus sollen sog. Tagebaufolgeflächen insbesondere nach Beendigung der Braunkohleförderung grundsätzlich für die Belegung mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung stehen. Die Flächen sind hierfür besonders geeignet, da sie durch ihre Vorbelastung sowohl hinsichtlich des Umweltschutzes als auch der Nachbarbetroffenheit als konfliktfrei gelten und über gute Anschlüsse an die Energienetze verfügen.

Heizkostenzuschussgesetz

Schließlich berät der Bundesrat abschließend über das Heizkostenzuschussgesetz. Dieses sieht vor, wegen der im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszuzahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss nicht berücksichtigt wurden. Dazu gehören Beziehende von Wohngeld sowie Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen. Auch viele Pflegeeinrichtungen sind aktuell krisenbedingt mit stark steigenden Aufwendungen für Energie und hohem Kostendruck beim Betrieb ihrer Pflegeeinrichtung konfrontiert. Mit der Ermöglichung vorgezogener Neuverhandlungen von Pflegeeinrichtungen und Kostenträgern sollen die finanziellen Belastungen im Rahmen der Verhandlungen zügig berücksichtigt werden können.

Die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu finden Sie unter Bundesrat - Tagesordnungen & Termine - 1026. Sitzung des Bundesrates.