Sitzung des Bundesrates am 3. März 2023: Deutschlandticket für den Regionalverkehr sowie Fahrgastrechte im Allgemeinen Eisenbahngesetz

Am 3. März 2023 kann der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Neunte Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ – umgangssprachlich „Deutschlandticket“ oder „49 Euro-Ticket“ – Stellung nehmen.

Ansicht des Gebäudes des Bundesrates. Text im Bild: Bundesrat aktuell
© Canva

Der Gesetzentwurf sieht vor, ein digitales, deutschlandweit gültiges Nahverkehrsticket („Deutschlandticket“) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement einzuführen, um die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs deutlich zu erhöhen.

Außerdem berät der Bundesrat über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an eine EU-Verordnung.  Ziel des Gesetzentwurfes ist es, eine gemeinsame, zentrale Anlaufstelle der Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnhofsbetreiber für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität einzurichten. Darüber hinaus müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen ihren Fahrgästen künftig eine Möglichkeit der elektronischen Kommunikation für die Einreichung von Erstattungs- und Entschädigungsanträgen anbieten.

Die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundesrats.