
Barrierefreiheit
Das Thema Barrierefreiheit hat für das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen sehr hohen Stellenwert. Menschen mit Behinderung und Einschränkungen sollen selbstbestimmt leben können. Ziel ist, dass öffentliche Bauten und Verkehrswege für alle Menschen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Darüber hinaus kommt die Barrierefreiheit allen Menschen in Bayern zu Gute – ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Familien mit Kindern profitieren gleichermaßen von der Barrierefreiheit.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr übernimmt in vielfältiger Weise Verantwortung für die Umsetzung von Barrierefreiheit – sei es beispielsweise bei der Errichtung staatlicher Gebäude oder bei der Mitgestaltung des öffentlichen Personenverkehrs.
Bayern barrierefrei
Mit dem Programm „Bayern barrierefrei“ hat die Bayerische Staatsregierung die Umsetzung der Barrierefreiheit engagiert vorangetrieben. Ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit finden Sie auf der Internetseite Bayern Barrierefrei.
Zur Umsetzung des Programms „Bayern barrierefrei“ hat die Staatsregierung mehrere Handlungsfelder priorisiert. Dazu gehören die für das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr besonders relevanten Bereiche „Mobilität (Busse, Züge und Bahnhöfe)“ sowie „Staatliche Gebäude mit Publikumsverkehr“.
Mobilität
Als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr nutzt der Freistaat Bayern seinen Einfluss, damit die von den Bahnunternehmen eingesetzten Fahrzeuge möglichst barrierefrei ausgestattet sind. Außerdem fördern wir die Anschaffung von barrierefreien Klimabussen im ÖPNV mit jährlich über 30 Millionen Euro. Auch beim barrierefreien Ausbau der Bahnstationen engagiert sich Bayern weit über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinaus. Zudem wird die Mobilitätsplattform Bayern (mit dem Hintergrundsystem DEFAS und der MoBY-App) für eine Auskunft barrierefreier Reiseketten ertüchtigt.
Bei der Realisierung von Bundes- und Staatsstraßen und der Förderung kommunaler Straßenbauvorhaben werden seit Jahren die Zielsetzungen der Barrierefreiheit planerisch und baulich berücksichtigt. Straßenübergänge, Bushaltestellen und Ampeln werden möglichst so gestaltet, dass sie leichter durch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Die sichere Querung von Fahrbahnen und ein weiterführendes Leitsystem durch taktile Bodenelemente sind zentrale Bestandteile der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für eine möglichst selbstbestimmte Mobilität.
Städtebau und Städtebauförderung
Große Teile des öffentlichen Raums - zum Beispiel Straßen, Wege und Plätze - befinden sich in der Verantwortung der Städte und Gemeinden. Mithilfe der Städtebauförderung unterstützt der Freistaat die barrierefreie Umgestaltung der Stadt- und Ortszentren sowie die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und des öffentlichen Raums, soweit sie Teil städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen nach dem Besonderen Städtebaurecht sind. Denn es ist eine wichtige Zielvorgabe der Städtebauförderung, dass unsere Städte, Märkte und Gemeinden für alle Menschen nutzbar sind.
2014 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr im Rahmen des Programms 'Bayern barrierefrei' das Modellvorhaben 'Die barrierefreie Gemeinde' gestartet. Sechzehn Teilnehmergemeinden aus ganz Bayern haben bis Anfang 2015 kommunale Aktionspläne erarbeitet. Die Erkenntnisse der Modellphase werden allen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Denn es ist es eine wichtige Zielvorgabe der Städtebauförderung, dass unserer Städte, Märkte und Gemeinden für alle Menschen nutzbar sind.
Wohnen
Neben der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum kommt der Barrierefreiheit in Wohngebäuden - also im direkten persönlichen Umfeld jedes Einzelnen - eine besondere Bedeutung zu. Der barrierefreie Wohnungsbau nimmt eine Schlüsselrolle ein damit Senioren so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden und im vertrauten Quartier leben können. Aber auch Familien mit kleinen Kindern profitieren von barrierefrei zugänglichen und nutzbaren Wohnungen. Generell und unabhängig von Alter oder körperlichen Beeinträchtigungen bedeutet Barrierefreiheit eine Verbesserung der Wohnqualität.
Im Experimentellen Wohnungsbau haben diese Aspekte seit vielen Jahren einen besonders hohen Stellenwert. Die realisierten Maßnahmen zeigen, dass bei guter Planung barrierefreie Wohnungsgrundrisse keine nennenswerten Mehrkosten auslösen. Im geförderten Neubau von Mietwohnungen entstehen in Bayern bereits seit dem Jahr 2008 ausschließlich barrierefreie Wohnungen. Auch für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand gibt es staatliche Unterstützung. Im Bayerischen Modernisierungsprogramm werden unter anderem auch Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in Mietwohnungen mit zinsgünstigen Krediten unterstützt.
Staatlicher Hochbau
Zum Aufgabenbereich des Staatlichen Hochbaus gehören viele öffentlich zugängliche Gebäude, die allen Menschen, unabhängig von Alter und möglichen körperlichen Einschränkungen zur Verfügung stehen sollen. Zu diesen Gebäuden gehören kulturelle Bauten wie Museen, Hochschulen, Theater, Kirchen sowie staatliche Behörden. Barrierefreies Bauen bedeutet dabei mehr als 'rollstuhlgerecht' zu bauen. Bei der Herstellung von Barrierefreiheit sind ganz unterschiedliche Arten von Behinderungen und Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Barrierefreie Gebäude sind nicht zuletzt auch nachhaltige Gebäude.
Baurecht und Technik
In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) regelt Artikel 48 die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit. Um diese Vorschrift zu konkretisieren, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die einschlägigen Planungsnormen zum barrierefreien Bauen DIN 18040 Teile 1 und 2 als Technische Baubestimmungen eingeführt. Sie sind seit dem 1. Juli 2013 als bauordnungsrechtliche Anforderungen für öffentlich zugängliche bauliche Anlagen und für barrierefreie Wohnungen verbindlich. Über die Anwendung der Planungsgrundlagen in der Praxis informieren die in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Architektenkammer veröffentlichten Leitfäden 'Barrierefreies Bauen' für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte.